Bonn (rad-net) - Die Edelgase Xenon und Argon werden bereits zum 1. September 2014 in die Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) aufgenommen und nicht erst mit der neuen Verbotsliste, die ab 1. Januar 2015 gültig ist. Darauf haben jetzt die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hingewiesen.
Die beiden Gase werden in der Substanzunterklasse S2.1. Erythropoese-stimulierende Stoffe, Hypoxie-induzierbarer-Faktor (HIF)-Stabilisatoren und -Aktivatoren beispielhaft aufgeführt, und ihre Anwendung ist somit ab 1. September 2014 jederzeit - innerhalb und außerhalb des Wettkampfes - verboten. Über diese Erweiterung der aktuell gültigen Verbotsliste entschied das Executive Committee der WADA in seiner letzten Sitzung im Mai dieses Jahres.
Xenon wird in seltenen Fällen als Narkosegas eingesetzt, Argon findet als Wirkstoff keine Anwendung, in Deutschland gibt es für dieses Gas keine Arzneimittel-Zulassung.
Bisher veröffentlichte wissenschaftliche Studien zeigen Auswirkungen auf den Hypoxie-induzierbaren-Faktor (HIF) an isolierten tierischen und menschlichen Zellen sowie im Tierversuch. Die missbräuchliche Inhalation von Xenon durch russische Athleten wurde durch Medienberichte im Umfeld der Olympischen Spiele in Sotschi publik. Der Missbrauch dieser Substanzen zu Dopingzwecken kann sich massiv gesundheitsschädigend auswirken. Ein entsprechendes Nachweisverfahren für Xenon mittels Gaschromatographie beziehungsweise Massenspektrometrie wurde bereits am Zentrum für Präventive Dopingforschung der Deutschen Sporthochschule Köln entwickelt und kann routinemäßig eingesetzt werden.
Die geänderte Verbotsliste kann ab sofort auch in der deutschen informatorischen Übersetzung auf der NADA-Homepage unter Downloads abgerufen werden.