Berlin (rad-net) - Justizminister Heiko Maas (SPD) hat das angestrebte Anti-Doping-Gesetz bei dessen Präsentation in Berlin als «Meilenstein im Anti-Doping-Kampf» bezeichnet. Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU) nannte das Gesetz, das im April im Kabinett verabschiedet werden soll, «kurz, klar, wirksam und hart».
Der 46-seitige Entwurf sieht für dopende Leistungssportler Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren Haft vor. Noch härtere Strafen gibt es für Doping-Ärzte und für die Händler verbotener Substanzen. Bis zu zehn Jahren Gefängnis drohen den Hintermännern bei schweren Vergehen. Bisher nicht im Entwurf enthalten ist eine Kronzeugenregelung mit deren Hilfe ganze Doping-Netzwerke überführt werden sollen, wie es im Fall von Lance Armstrong der Fall war. Auch eine Regelung, die Mediziner zu strafrechtlich relevanten Aussagen zwingt, fehlt bislang.
Die Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) äußerte sich in einer Erklärung zum Gesetzentwurf: «Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung zu einem scharfen Anti-Doping-Gesetz und erwarten, dass der Deutsche Bundestag entsprechend den Zielstellungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien darin nichts beschließt, was die Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit gefährden oder schwächen könnte.» Das Gesetz soll nur für die rund 7000 Sportler gelten, die im Testpool der NADA sind.
Datenschützer übten unterdessen harsche Kritik an dem Entwurf. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sei das Gesetz verfassungswidrig, sagte Edgar Wagner, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, in einem ZDF-Interview. «Ich denke, dass mit diesem Gesetz ein Eingriff in das Datenschutzgrundrecht verbunden ist. Der ist nur verfassungsgemäß, wenn er verhältnismäßig ist. Und derzeit ist das nicht garantiert. Derzeit gehen wir eher davon aus, die Eingriffe sind unverhältnismäßig», sagte Wagner.
Grundsätzlich begrüßte er das Bestreben, Doping unter Strafe zu stellen. «Auf der anderen Seite müssen dabei aber auch die Rechte der Sportler gewahrt werden. Das muss in einem richtigen Verhältnis stehen, und es ist nach dem Gesetzesentwurf eben nicht gewährleistet», so der Jurist. Die Kritik Wagners wird nach ZDF-Informationen von weiteren Landesämtern für Datenschutz unterstützt, unter anderem von Schleswig-Holstein. Allen voran wird der Umgang mit personenbezogenen Daten kritisiert, die gesetzlich weiterhin nicht eindeutig geklärt seien.
Bei WADA-Präsident Craig Reedie stößt das Anti-Doping-Gesetz auf ein positives Echo. «Wir haben interessiert verfolgt, was in Deutschland derzeit passiert. Der Schutz von sauberen Athleten in Deutschland erhält nun eine breite Unterstützung. Darüber sind wir sehr glücklich», sagte der Brite am Rande eines Treffens mit der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) in Berlin. Die Sorge, dass mit der Einführung des Anti-Doping-Gesetzes die Sportschiedsgerichtsbarkeit ausgehebelt werde, teilt Reedie nicht. «Schauen Sie auf Italien, da ist das auch möglich. Warum sollte es in Deutschland nicht gehen?», sagte der 73-Jährige.
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