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Nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen Mountainbiker in Baden-Württemberg keine Waldwege unter zwei Metern Breite befahren. Foto: Archiv/Phillip
06.06.2014 12:18
Landtag von Baden-Württemberg entscheidet über Zwei-Meter-Regel nach der Sommerpause

Stuttgart (rad-net) - Bei einer Anhörung des Petitionsausschusses und des Ausschusses für den ländlichen Raum haben im Stuttgarter Landtag elf verschiedene Interessengruppen am Mittwoch ihre Argumente zur Abschaffung der umstrittenen Zwei-Meter-Regel dargelegt. Nach der Regelung ist in Baden-Württemberg nur das Befahren von Waldwegen, die breiter als zwei Meter sind, erlaubt.

Hans Lutz, Präsident des Württembergischen Radsportverbandes (WRSV), sieht durch das Fahrverbot auf schmalen Pfaden, sogenannte Singletrails, die Nachwuchsarbeit deutlich erschwert. «Mountainbiken ist eine olympische Disziplin, die in Baden-Württemberg radikalisiert wird», kritisierte Lutz die bestehende Regelung.

Wanderer, Waldbesitzer, Jäger und Kommunen sprachen sich am Mittwoch mehrheitlich für eine Beibehaltung der Zwei-Meter-Regel aus. Bei der Anhörung mit anschließender Fragerunde wurde auch auf bestehende Ausnahmeregelungen im Landeswaldgesetz hingewiesen, wonach Kommunen bis zu zehn Prozent ihrer ausgewiesenen Wege für Mountainbiker öffnen können.

Ob die Antragsteller des WRSV, des Badischen Radsportverbandes (BRV), der Deutschen Initiative Mountainbike (DIMB) und des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) mit ihrer Initiative erfolgreich sein werden, ist derzeit offen.

Petitions- und Fachausschuss werden nun eine Empfehlung für den Landtag ausarbeiten, ehe am 16. Juli die baden-württembergischen Abgeordneten über die Zwei-Meter-Regel beraten. Ein Beschluss über die im letzten Jahr eingereichte Petition mit mehr als 58.000 Unterschriften wird nach der Sommerpause erwartet.

Zwei-Meter-Regel: Studie sieht kaum Konflikte zwischen Wanderern und Mountainbikern

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