Frankfurt (rad-net) - Das unabhängige Sportgericht des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat gegen Lado Fumic und Manuel Fumic (beide Kirchheim/Teck) wegen eines erstmaligen Meldepflichtverstoßes eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen. Beide Fahrer hatten für das vierte Quartal 2007 keine so genannte „whereabout information“ abgegeben.
Mit dem Inkrafttreten der Missed Test Policy zum 01.07.2007 und der damit verbundenen Einführung des Nationalen Testpools, sind die Mitglieder dieses Testpools verpflichtet, der NADA vierteljährlich die voraussichtlichen Aufenthaltsorte und –zeiten (Whereabout-Informationen) mitzuteilen. Eine Abgabe dieser Whereabout-Informationen muss nach Ziffer 4, Abs. 1 „Missed Test Policy“ seit dem 01.01.2008 ausschließlich über das Meldesystem „ADAMS“ erfolgen. Eine Nichtabgabe wird von der NADA als Meldepflichtverstoß bewertet (Art. 2.4 des NADC).
Da die Abgabe der „whereabout information“ auch für das erste Quartal 2008 nicht ordnungsgemäß erfolgte, wurde vom Bundessportgericht ein zweiter Meldepflichtverstoß sanktioniert und - wie im NADA-Code für einen zweiten Meldepflichtverstoß vorgesehen - eine dreimonatige Sperre gegen die Fahrer Lado und Manuel Fumic verhängt. Gegen diese Beschlüsse kann innerhalb von 14 Tagen beim ebenfalls unabhängig entscheidenden Bundesrechtsausschuss Berufung eingelegt werden.
Die Brüder, die jetzt auch ihren Olympia-Start gefährdet sehen, wollen sich dagegen - wenn nötig - auch vor einem ordentlichen Gericht wehren. «Dieses Berufsverbot werden wir nicht akzeptieren. Wir haben nicht gedopt», sagt Lado Fumic der «Stuttgarter Zeitung».