Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Einzelhändler
Versandhändler
Hersteller
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3444 Gäste und 1 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Stefan Schumacher wird wegen Betrugs der Prozess gemacht. Foto: Thomas Frey.
18.10.2011 20:36
Radprofi Schumacher wird doch der Prozess gemacht

Stuttgart (dpa) - Der des Dopings beschuldigte Radprofi Stefan Schumacher muss nun doch vor Gericht. Das sagten eine Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft und ein Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart der Nachrichtenagentur dpa.

Zuvor hatten die «Stuttgarter Nachrichten» darüber berichtet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem WM-Dritten von 2007 Betrug vor. Schumacher war im Juli 2008 bei der Tour de France und danach bei den Olympischen Spielen in Peking die Einnahme des Blutdopingmittels Cera nachgewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft geht nun gegen den Sportler aus Nürtingen vor, weil dieser zwischen Juli und Oktober 2008 von seinem damaligen Team Gerolsteiner 150 000 Euro Gehalt erhalten hat, nachdem die positiven Tests bekannt wurden.

Die fünfte Kammer des Landgerichts Stuttgart hatte die Eröffnung eines Hauptverfahrens allerdings abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts entschied nun im Sinn der Staatsanwaltschaft. «Aus unserer Sicht liegt ein hinreichender Tatverdacht vor», sagte OLG-Sprecher Matthias Merz den «Stuttgarter Nachrichten». Eine Verurteilung wegen Betrugs sei wahrscheinlicher als ein Freispruch.

Schumacher steht als erster überführter Dopingsünder wegen Betrugs vor Gericht. Die Hauptverhandlung könnte laut der Sprecherin der Staatsanwaltschaft noch vor Ende des Jahres beginnen.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.040 Sekunden  (radnet)