Bonn (rad-net) - Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat den ersten Schritt zur Übernahme des Ergebnismanagements für die Sportverbände getan. Wie die NADA jetzt bekannt gab, dient als Pilotprojekt eine Vereinbarung, die mit dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband (adh) getroffen wurde. Danach ist die NADA ab dem 1. Januar 2011 nach einem Dopingverstoß für das Vorgehen von der ersten Anhörung des Athleten bis hin zur Verfahrenseinleitung verantwortlich. Die Zuständigkeit für die Sanktionierung bei einem solchen Verfahren liegt in erster Instanz bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).
Nach eigenen Angaben will die NADA nach diesem Muster in Zukunft auch für große, olympische Sportverbände tätig werden. Mit mehreren Verbänden, so heißt es in der Pressemitteilung, seien diesbezüglich bereits Gespräche geführt worden. «So werden das Ermittlungs- wie auch das Sanktionsverfahren von einer unabhängigen Institution durchgeführt», erklärt die kommissarische NADA-Geschäftsführerin Anja Berninger das Modell, mit dem die NADA eine sportartübergreifende Gleichbehandlung aller betroffenen Athleten erreichen will. Zu diesem international bereits üblichen Weg gibt es nach Auffassung der NADA kaum eine Alternative: «Die sehr komplexe Materie im Rahmen von Dopingverstößen erfordert immer mehr zeitlichen Aufwand und fachspezifisches Knowhow, das insbesondere von kleineren Verbänden oft nicht mehr gewährleistet werden kann», sagte Berninger. «Ein weiterer Vorteil der Übertragung des Ergebnismanagements für die Verbände: Das Haftungsrisiko geht auf die NADA über.»