Bonn (rad-net) - Alle Athleten des Nationalen Testpools sind verpflichtet, sich ausschließlich über das Online-System „ADAMS“ abzumelden. Darauf hat die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) jetzt nochmals hingewiesen. Ausschließlich dort seien die Meldung vorzunehmen und die quartalsweisen Whereabout-Informationen einzutragen. Abmeldungen mittels anderer Medien werden bei der NADA nicht mehr akzeptiert, Ausnahmen davon nicht mehr zugelassen.
Hintergrund dieser klaren Regelung ist, dass die Kontrolleure ihre Kontrollen über das „ADAMS“-System koordinieren und planen. Das alte „Xtra-Net“ der NADA wird dagegen zum 1. Juli abgeschaltet. Sollte es beim Abmelden über „ADAMS“ technische Probleme geben, kann die Abmeldung ausnahmsweise auch telefonisch oder per Fax schriftlich vorgenommen werden - allerdings nur bei der NADA. Im Notfall kann der Athlet diese Meldung mündlich durch Nachricht auf einem Anrufbeantworter der NADA unter der Telefonnummer (0228) 81292-0 hinterlassen. In diesem Fall ist eine schriftliche Meldung unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Werktagen bei der NADA nachzureichen und der Grund für den Ausnahmefall in dieser Mitteilung anzugeben. Außerdem sind die bei der NADA hinterlassenen Daten nachträglich in das Online-System einzutragen und die Ausnahme zu begründen.