Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3947 Gäste und 7 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


09.05.2008 08:25
NADA: Meldungen nur noch über „ADAMS“ möglich

Bonn (rad-net) - Alle Athleten des Nationalen Testpools sind verpflichtet, sich ausschließlich über das Online-System „ADAMS“ abzumelden. Darauf hat die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) jetzt nochmals hingewiesen. Ausschließlich dort seien die Meldung vorzunehmen und die quartalsweisen Whereabout-Informationen einzutragen. Abmeldungen mittels anderer Medien werden bei der NADA nicht mehr akzeptiert, Ausnahmen davon nicht mehr zugelassen.

Hintergrund dieser klaren Regelung ist, dass die Kontrolleure ihre Kontrollen über das „ADAMS“-System koordinieren und planen. Das alte „Xtra-Net“ der NADA wird dagegen zum 1. Juli abgeschaltet. Sollte es beim Abmelden über „ADAMS“ technische Probleme geben, kann die Abmeldung ausnahmsweise auch telefonisch oder per Fax schriftlich vorgenommen werden - allerdings nur bei der NADA. Im Notfall kann der Athlet diese Meldung mündlich durch Nachricht auf einem Anrufbeantworter der NADA unter der Telefonnummer (0228) 81292-0 hinterlassen. In diesem Fall ist eine schriftliche Meldung unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Werktagen bei der NADA nachzureichen und der Grund für den Ausnahmefall in dieser Mitteilung anzugeben. Außerdem sind die bei der NADA hinterlassenen Daten nachträglich in das Online-System einzutragen und die Ausnahme zu begründen.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.035 Sekunden  (radnet)