Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 1521 Gäste und 10 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Die UCI darf auch in der Nacht Dopingkontrollen vornehmen. Foto: Nicolas Bouvy
05.07.2015 12:48
Erste nächtliche Dopingkontrollen vor der Tour de France

Zeeland (dpa) - Der Radsport-Weltverband UCI hat im Vorfeld der 102. Tour de France seine Dopingkontrollen verschärft und erstmals auch in der Nacht die Fahrer getestet.

«Nachtkontrollen sind inzwischen erlaubt, und ich kann bestätigen, dass einige Kontrollen bereits stattgefunden haben. Und die Möglichkeit besteht, dass sie fortgesetzt werden», sagte UCI-Präsident Brian Cookson der Deutschen Presse-Agentur.

Demnach habe die Anti-Doping-Kommission CADF ausgewählte Fahrer auch zu nächtlicher Stunde aufgesucht. Wie viele und welche Fahrer von den Kontrollen betroffen waren, wollte Cookson nicht sagen. Bislang galt die Regelung, dass die Fahrer zwischen 23.00 und 6.00 Uhr nicht getestet werden dürfen. Mediziner hatten vor dieser Lücke im System gewarnt. Viele Athleten würden mit Mikrodosierungen dopen, die am nächsten Morgen bereits abgebaut sind.

«Kein Fahrer kann sich sicher sein, die Nacht für Mikrodosierungen zu nutzen. Es besteht die große Möglichkeit, dass es mitten in der Nacht an der Tür klopft», ergänzte Cookson. Bei der Tour dürfte es aber bei einer Androhung bleiben. Da die Regelung ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist, muss dies erst in der Gesetzgebung verankert werden. Dies ist in Frankreich wie auch in Belgien und den Niederlanden, über deren Gebiet die 102. Frankreich-Rundfahrt rollt, noch nicht der Fall.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.028 Sekunden  (radnet)