Frankfurt (rad-net) - Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat jetzt die Nominierungskriterien für die Cross-Weltmeisterschaften am 30. und 31. Januar in Heusden-Zolder (Belgien) veröffentlicht.
Insgesamt stehen dem BDR in allen fünf Rennklassen - Elite Männer und Frauen, Männer und Frauen U23 sowie Junioren - 25 Startplätze zur Verfügung, je fünf in jeder Klasse.
Um für die WM nominiert zu werden müssen die Elite Männer entweder beim Querfeldein-Weltcup einmal einen Platz unter den besten 15 oder zweimal auf den Plätze 16 bis 20 belegt oder die Deutsche Cross-Meisterschaft 2016 gewonnen haben. Bei den Frauen gelten beim Weltcup die Plätze eins bis acht oder ebenfalls der Gewinn der DM als Normerfüllung.
In den Nachwuchsklassen kann die WM-Norm auch über den Deutschland-Cup Cross 2015/2016 erfüllt werden. Wird dieser bei den Männern U23 oder bei den Junioren gewonnen, hat man die Norm für die WM erfüllt, dieses kann aber auch durch die Plätze eins bis 15 beziehungsweise eins bis zehn oder durch den Sieg bei der Cross-DM erfolgen.
Anders sieht es da in der neuen U23-Kategorie der Frauen aus. Um hier nominiert zu werden, müssen die Fahrerinnen entweder einen Platz unter den besten 15 im Cross-Weltcup der Elite Frauen erreicht oder den Testwettbewerb im Rahmen der Deutschen Querfeldein-Meisterschaften gewonnen haben. Eine separate U23-Meisterschaft für die Frauen wird es 2016 nicht geben.
In allen Klassen kann aber auch das Trainerurteil über die Nominierung entscheiden. Dieses fließt unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Ergebnisse, der technischen und taktischen Fähigkeiten der zu nominierenden Sportler sowie der Teamfähigkeit in den Nominierungsvorschlag an das BDR-Präsidium ein. Erfüllen mehrere beziehungsweise weniger Aktive die Nominierungsnorm, wird die Trainereinschätzung ebenfalls zur Entscheidungsfindung herangezogen.
Der Nominierungsvorschlag für die Weltmeisterschaft erfolgt nach der Deutschen Cross-Meisterschaft am 9. und 10. Januar in Lohne (Niedersachsen) an das Präsidium. Der Zeitraum der Normerfüllung endet zehn Tage vor der WM.
Amtliche Bekanntmachung