Freiburg (dpa) - Der Anti-Doping-Experte Werner Franke hat im Rechtsstreit mit dem früheren Freiburger Sportmediziner Georg Huber einen Teilerfolg erzielt.
Beide Parteien einigten sich vor dem 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Freiburg darauf, einen im Jahr 2007 zwischen ihnen geschlossenen Vergleich zu modifizieren. Franke darf nun behaupten, Huber habe den früheren und inzwischen geständigen Bahnradfahrer Robert Lechner gedopt. Dies war ihm zuvor untersagt gewesen.
«Zufrieden kann man nie sein. Aber für mich ist es wichtig, dass ein Stück Wahrheit zitierbar ist. Das ist erreicht», erklärte Franke nach der rund eineinhalbstündigen Verhandlung. Hubers Anwalt Thomas Schneider sagte: «Eigentlich hatten wir erwartet, dass die erste Instanz bestätigt wird, doch das jetzige Ergebnis ist zufriedenstellend.»
Lechner hatte unter anderem gegenüber der Untersuchungskommission der Freiburger Universität und in einer eigenen Publikation detaillierte Angaben zur Dopingpraxis gemacht. Der Bronzemedaillengewinner der Olympischen Spiele 1988 in Seoul hat nach eigenen Angaben von Huber leistungssteigernde Mittel verabreicht bekommen.
Franke hatte nach Lechners Offenbarungen Berufung gegen das erste Urteil eingelegt, weil er sich von Huber «arglistig getäuscht» sah. Mit dieser Berufung war der Heidelberger Dopingbekämpfer im März 2012 in erster Instanz vor dem Landgericht Freiburg «wegen Verfristung» gescheitert.
Huber wollte sich am Freitag zunächst nicht äußern. Der frühere Olympia-Arzt berief sich auf die ärztliche Schweigepflicht. «Es stellt sich doch aber die Frage, ob Sie nicht entgegnen können, wenn jemand behauptet, dass Sie ihn gedopt haben. Man wird sich doch dagegen wehren dürfen», forderte der Vorsitzende Richter Bernhard Joos den Mediziner auf, Stellung zu beziehen.
«Ich habe zu den Vorgängen nichts hinzuzufügen», sagte Huber daraufhin. «Aus gesundheitlichen Gründen habe ich damals die Betreuung von Herrn Lechner vorgenommen. Ich habe seine Unterlagen bekommen und darauf reagiert.» Das Gericht sah es indes als «unstrittig an, dass Stromba und Urbason verabreicht worden sind». Die Dopingvorwürfe würden von Huber «gar nicht bestritten».
Das Freiburger Landgericht regte sogar eine «außerordentliche Kündigung» des 2007 geschlossenen Vergleichs an. Doch Franke lenkte ein: «Mir reicht Lechner», sagte er. Die jeweiligen Prozesskosten tragen die Parteien.