Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Jedermänner
Breitensport
Straßenrennsport
MTB
Querfeldein
Bahnradsport
Hallenradsport
BMX
Trial
Einradfahren
MTBO
BDR-Kader
SpO / WB´s / UCI
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3243 Gäste und 11 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Mathieu van der Poel wurde vorm WM-Rennen festgenommen. Foto: Archiv/David Stockman/BELGA/dpa
14.12.2022 16:43
Van der Poel in Australien freigesprochen worden

Sydney (rad-net) - Mathieu van der Poel ist im Berufungsverfahren von dem Streit mit zwei Mädchen im Teenageralter in seinem Hotel in der Nacht vor der Straßen-Weltmeisterschaft in Australien freigesprochen worden. Der Niederländer musste zwei Geldstrafen von bis zu 1500 australischen Dollar zahlen und hätte das Land drei Jahre lang nicht betreten dürfen, doch diese Urteile wurden nun aufgehoben.

Der Richter in Sydney, der das Urteil am gestrigen Dienstag aufgehoben hatte, nannte das Verhalten der beiden Mädchen «nervend und aufdringlich», berichtet die australische Tageszeitung «The Daily Telegraph». Obwohl Van der Poels Aktionen als «beunruhigend» empfunden wurden, gab es ein «erhebliches Maß an Provokation». Der Richter verwies auch auf «törichtes Verhalten von Kindern, das nicht beaufsichtigt wurde».

Er erklärte auch, dass Van der Poel indirekt bereits eine erhebliche Strafe erhalten habe. Damit meinte er, dass der 27-Jährige nach einer schlaflosen Nacht und der Tatsache, dass er durch den Zwischenfall im Blickpunkt der Öffentlichkeit stand, bald aus dem Rennen aussteigen musste.

Der Anwalt von Van der Poel hatte zuvor erklärt, dass der Vorfall für seinen Mandanten «eine außergewöhnliche Demütigung und Verlegenheit» verursacht habe. Die beiden Mädchen hätten Van der Poel absichtlich verspottet, indem sie an seine Tür klopften und dann davonliefen. Van der Poel sei «in die Falle getappt», so sein Anwalt. In seinem Plädoyer sagte er auch, dass der Rennfahrer während seiner Radsportkarriere Probleme mit internationalen Reisen haben würde, wenn das Urteil nicht aufgehoben werden würde.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.020 Sekunden  (radnet)