Berlin (rad-net) - Der Gesetzgeber hat Fahrräder mit Anfahrhilfe oder elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h nun verkehrsrechtlich mit normalen Fahrrädern gleichgesetzt. Beschränkungen für diese sogenannten Pedelecs wie ein Mindestalter von 15 Jahren, ein Mofa-Führerschrein als Fahrerlaubnis oder ein Helm entfallen damit.
Die entsprechende Gesetzesänderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist vom Deutschen Bundestag beschlossen und seit dem 21. Juni rechtskräftig. Für Haftpflicht- und Diebstahlversicherungen heißt das, sie müssen für die Pedelecs den gleichen Schutz bieten wie für herkömmliche Fahrräder.
Bei den eBikes mit elektrischer Tretunterstützung wird bis zu einem Tempo von 25 km/h das Treten erleichtert, während die Modelle mit einer Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h sogar ganz von alleine fahren, ohne dass der Fahrer treten muss.