Freiburg (dpa) - Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Doping-Affäre an der Uniklinik Freiburg sind umfangreicher als bisher bekannt.
Die Freiburger Staatsanwaltschaft ermittelt nicht nur gegen die schwer belasteten Sportmediziner Andreas Schmid und Lothar Heinrich, sondern auch gegen vier weitere Ärzte der Uniklinik sowie gegen drei ehemalige sportliche Leiter der dort betreuten Radsport-Teams. «Diese Ermittlungen laufen aber bereits seit dem vergangenen Jahr», sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Maier und bestätigte damit einen Bericht der «Badischen Zeitung». «Ich hoffe, dass wir dieses Jahr fertig werden.»
Im Falle der vier Ärzte werde der Verdacht der Vorteilsnahme geprüft. Dies müsse aber keinesfalls mit Doping in Zusammenhang stehen. «Es bedeutet nur, dass sie unter Umgehung ihres Arbeitgebers zusätzliches Geld für bestimmte Tätigkeiten für Rennsport-Teams erhalten haben könnten», betonte Maier. Bei den früheren Teamleitern bestehe der Verdacht der Beihilfe zur Körperverletzung. Zudem werde gegen eine Apothekerin aus Elzach wegen möglichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ermittelt. In dem vor einem Monat vorgestellten Abschlussbericht der Freiburger Doping-Kommission war eine Apotheke in Elzach als einer der Haupt-Lieferanten für Dopingmittel erwähnt worden.
Sowohl die Ermittlungen gegen die Ärzte als auch gegen die ehemaligen Teamleiter seien schwierig. «Beides ist sehr komplex und hängt auch miteinander zusammen. Und die Aussagebereitschaft der am Verfahren Beteiligten ist sehr gering», meinte Maier.
Der Leiter der früheren Doping-Kommission, Hans-Joachim Schäfer, zeigte sich nicht überrascht von den umfangreichen Ermittlungen. «Dass die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt, ist klar. Sie werden sich unseren Bericht genau angeschaut haben», sagte Schäfer. Die Kommission selbst, die das ehemalige Team Telekom/T-Mobile des jahrelangen systematischen Dopings bezichtigt hat, sei dabei aber nicht mehr eingebunden. «Wir haben unsere Ermittlungen abgeschlossen. Die Akten liegen im Keller», betonte Schäfer. «Die strafrechtliche Bewertung dessen, was wir zutage gefördert haben, steht uns nicht zu.»