Bonn (rad-net) - Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2017 liegt nun auch auf Deutsch vor. Dies teilte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) jetzt mit. Die Verbotsliste trat am 1. Januar in Kraft und somit sind die Änderungen ab sofort gültig.
Wichtige Änderungen und Präzisierungen betreffen unter anderem die Substanzklassen Beta-2-Agonisten (S3), Stimulanzien (S6) und Narkotika (S7).
In der Substanzklasse S3 sind Beispiele für jederzeit verbotene Beta-2-Agonisten nun explizit namentlich genannt, darunter auch die Substanz Higenamin, die in einigen Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) nachgewiesen wurde. Higenamin wird in Deutschland nicht als Wirkstoff in Medikamenten eingesetzt. Die NADA hatte bereits im Februar vor NEM gewarnt, die verbotene Substanzen, wie Higenamin, enthalten können. Zudem ist der bestehende Grenzwert für Salbutamol in der neuen Verbotsliste präzisiert und für Salmeterol erstmalig ein Grenzwert angegeben.
In der Substanzklasse S6 ist die Substanz Lisdexamphetamin nun namentlich in der Verbotsliste 2017 aufgeführt. In den Vorjahren wurde diese Substanz namentlich nicht in der Verbotsliste genannt. Aufgrund ihrer Ähnlichkeit zu Amphetamin, welches im Wettkampf verboten ist, zählte die Substanz Lisdexamphetamin jedoch bereits in den Vorjahren zu den im Wettkampf verbotenen Stimulanzien.
Die Substanzklasse S7 ist um die Substanz Nicomorphin erweitert worden.
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