Berlin (dpa) - Bei den seit Januar geltenden Melde-Bestimmungen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) für Spitzensportler besteht weiterhin Diskussionsbedarf. Zu diesem Schluss kam der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, nach einem Treffen mit Vertretern der WADA sowie der Nationalen Anti-Doping- Agentur (NADA). «Wir legen großen Wert darauf, dass die Persönlichkeitsrechte der Sportler gewahrt bleiben», sagte ein Sprecher Schaars am Donnerstag und betonte: «Da müssen noch Detailfragen geklärt werden.»
Bei dem Treffen in Berlin sei darauf hingewiesen worden, dass für datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der NADA die Landesbeauftragte für Datenschutz Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol, zuständig ist, da es sich beim Sport um den sogenannten nicht- öffentlichen Bereich handelt. «Die Frage war, ob der Sport eine öffentliche Aufgabe ist», sagte Sprecher Dietmar Müller. Da die NADA ihren Sitz in Bonn hat, sei Sokol federführend, «aber der Bundesdatenschutzbeauftragte bleibt trotzdem mit im Boot.»
Vor allem durch die umstrittene «Whereabout»-Regel, wonach Sportler drei Monate im Voraus ihren exakten Aufenthaltsort angeben müssen, war die WADA zuletzt heftig in die Kritik geraten. Schon zu Jahresbeginn hatten in Belgien 65 Sportler gegen die Meldepflichten des neuen WADA-Codes Klage eingereicht.