Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Termine heute
Termine Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 3609 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Der Präsident der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), Richard Pound.
24.09.2007 12:11
WADA-Chef: Landis kann «sich nicht verstecken»

Montreal (dpa) - Richard Pound, der Chef der Welt-Antidoping- Agentur WADA, hat den Schuldspruch und die zweijährige Doping-Sperre für US-Radprofi Floyd Landis verteidigt. «Was sie gefunden haben, ist synthetisches Testosteron», sagte der Kanadier nach einer Sitzung der WADA-Exekutive in Montreal.

Landis, der die Laboruntersuchung der Dopingproben als «schlampig» bezeichnet hatte, könne «wegrennen, aber sich nicht verstecken». Der 31 Jahre alte Amerikaner wurde bis zum 30. Januar 2009 gesperrt; der Radsport-Weltverband UCI strich ihn zudem von der Siegerliste der Tour de France 2006.

Pound räumte allerdings auch ein, dass die Untersuchung des Falles «in den frühen Stadien vielleicht nicht ganz so präzise und klar gewesen ist, wie sie hätte sein können». Dies gehe aus dem 84 Seiten umfassenden Untersuchungsbericht der American Arbitration Association (AAA) hervor. Das Schiedsgericht hatte Landis mit 2:1-Stimmen des Testosteron-Dopings für schuldig befunden.

Die WADA will sich laut Pound mit weiteren Stellungnahmen zurückhalten, bis Landis und seine Anwälte über einen Berufungsantrag entschieden haben. Möglich ist die Anrufung des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) in Lausanne oder der Gang vor ein Zivilgericht.

Die Landis-Verteidigung hatte darauf verwiesen, dass die nachträgliche Untersuchung der Dopingproben im französischen Labor Chatenay-Malabry fehlerhaft gewesen ist. Dies hatten Doping-Experten, unter ihnen der Kölner Wilhelm Schänzer, aber vehement bestritten.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.037 Sekunden  (radnet)