Lausanne (dpa) - Über die Dopingsperre von Radprofi Danilo Hondo gibt es offensichtlich verschiedene Rechtsauffassungen.
Das bis 31. März dauernde Fahrverbot des vom zweitklassigen Tinkoff-Rennstall in Italien engagierten Profis werde sich um den Zeitraum verlängern, für den Hondo vor einem Schweizer Zivilgericht ab 15. März 2006 durch eine Einstweilige Verfügung freie Fahrt erkämpft hatte. Das teilte der internationale Sportgerichtshof CAS mit.
Dieser Version widersprach Hondo: «Die Einstweilige Verfügung wird nicht angerechnet. Das ursprüngliche CAS-Urteil ist rechtsgültig, das heißt, ich darf ab 1. April wieder Rennen fahren und werde das beim Pfeil von Brabant in Belgien auch tun.» Laut Hondo entstand die Verwirrung, nachdem der CAS eine Anfrage der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA zu seinem Fall beantwortet hatte.
Hondo und seine Anwälte befänden sich im Besitz einer Erklärung des Weltverbandes UCI, der seine Version nach Artikel 12 stütze, erklärte der Sprinter. «Obwohl ich ab 15. März 2006 fahren konnte und acht Rennen gewann, war die Effektivität der Sperre gegeben, weil mir im Nachhinein alle Ergebnisse und Sieggelder gestrichen wurden», sagte Hondo. De facto betrug sein Fahrverbot demnach nur ein Jahr, wogegen der CAS votiert.
Der ehemalige Profi beim Team Gerolsteiner war 2005 nach zwei Etappensiegen bei der Murcia-Rundfahrt positiv auf das Stimulanzmittel Carphedon getestet worden und wurde schließlich vom CAS für zwei Jahre gesperrt. Der in Lugano lebende Hondo hatte daraufhin Schweizer Zivilgerichte angerufen. Ein Kantonsgericht hatte seine Sperre vor einem Jahr einstweilig aufgehoben.