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Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) versammelte am Mittwoch im Wissenschaftszentrum Bonn eine Expertenrunde von Strafrechtlern, Athletenvertretern und Journalisten. Foto: Thorsten Langenbahn/rad-net
30.10.2013 16:42
Strafrechtler fordern Anti-Doping-Gesetz - «Müssen an die Hintermänner ran»

Bonn (rad-net) - Unter dem Titel «Anti-Doping-Gesetz - Scharfes Schwert oder überbewertet?» haben sich beim Journalisten-Workshop 2013 der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) führende Strafrechtler und Athletenvertreter für die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes in Deutschland ausgesprochen. «Der Fall Schumacher hat gezeigt: Wir müssen an die Hintermänner ran», forderte Dr. Lars Mortsiefer, Chefjustiziar und Vorstandsmitglied der NADA.

Über die Einführung eines Gesetzes, für die sich der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) mit Präsident Rudolf Scharping an der Spitze seit Jahren stark macht, herrschte am Mittwochnachmittag bei den Diskussionsteilnehmern im Wissenschaftszentrum Bonn Einigkeit. «Es geht nicht um das ,ob’ einer gesetzlichen Konstituierung im Strafrecht, sondern um das ,wie’», erklärte Mortsiefer hinsichtlich der Umsetzung. «Wir müssen Richtern und Staatsanwälten das richtige Handwerkszeug an die Hand geben.»

Der frühere Eisschnelläufer Christian Breuer, Vorsitzender der Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), meinte: «Athleten wollen einen fairen Wettkampf und nicht mehr mit der Person am Start stehen, der positiv getestet worden ist.» Darüber hinaus sei es auch ein Anliegen der Sportler, «dass Kartelle, die hinter dem Dopinghandel stecken, verfolgt werden können».

Für eine «Erhöhung des Strafmaßes von Dopingdelikten auf drei bis fünf Jahre» plädierte Peter Häberle, Leiter der Strafrechtsabteilung im Justizministerium von Baden-Württemberg und seit 2012 landesweit für die Bekämpfung von Doping-Straftaten zuständig. Mit fünf Jahren würde man immer noch deutlich hinter den Hintermännern liegen, sagte Markus Müller von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft München. Für die Hintermänner liege das Strafmaß bei gewerbsmäßiger Abgabe von Dopingmitteln zwischen einem und zehn Jahren.

Eine Vereinbarkeit von Sport- und Strafrecht halten die Experten generell für möglich. «Stefan Schumacher ist auch erst für seinen Dopingverstoß gesperrt worden und musste sich anschließend in einem strafrechtlichen Prozess stellen», sagte Mortsiefer.

Das NADA-Vorstandsmitglied hofft darauf, «dass wir in drei bis fünf Jahren weiter sind». «Meine Prognose für die Zukunft ist, dass es für Sportler immer schwerer wird, zu dopen», erklärte Mortsiefer. Häberle betonte, die Diskussion sei schon deutlich weiter als noch vor ein oder zwei Jahren. «Das Stimmungsbild für ein mögliches Anti-Doping-Gesetz hat sich in den letzten Monaten positiv entwickelt», so der Strafrechtler.

Am Vormittag konnten die Journalisten erstmals bei einer Dopingkontrolle mitmachen. Die NADA zeigte an einzelnen Stationen den Ablauf einer Urin- und Blutkontrolle. Freiwillige Workshop-Teilnehmer schlüpften dabei in die Rolle des Athleten. Aus der genommen Blutprobe wurden die haematologischen Parameter unmittelbar vor Ort bestimmt und anschließend an der Station «Blutpass» diskutiert. An den weiteren Stationen stellte die NADA das Aufenthaltsmeldesystem ADAMS (Anti-Doping Administration and Management System) vor, überprüfte die Hausapotheke der Journalisten auf verbotene Substanzen und informierte über die neuesten Präventions-Aktivitäten.

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