Montceau/Madrid (dpa) - Jan Ullrich hat sich erneut überrascht über seine Kündigung beim T-Mobile-Team gezeigt. Es liege ihm sehr am Herzen, dies nochmals klarzustellen, erklärte der unter Dopingverdacht stehende Radprofi auf seiner Internet- Homepage.
Am Freitag hatte zunächst Ullrich und dann T-Mobile über die fristlose und außerordentliche Kündigung informiert. «Den Termin hat T-Mobile beziehungsweise die Olaf Ludwig Cycling GmbH gewählt, obwohl wir für eine mögliche Kündigung eine Fristverlängerung bis Ende nächster Woche eingeräumt hatten. Ich wollte so verhindern, dass Unruhe ins Tour-Team kommt», schrieb Ullrich mit Blick auf die am 23. Juli zu Ende gehende Tour de France. «Ich stehe mit den Jungs persönlich in Verbindung», fügte der Tour-Sieger von 1997 hinzu und wünschte Andreas Klöden noch eine Platzierung unter den ersten Drei.
Gegen die Kündigung will Ullrichs Management juristisch vorgehen. T-Mobile-Sprecher Christian Frommert erklärte, die Ullrich-Anwälte wollten einen Fristaufschub um eine Woche bis zum 25. Juli für die Entscheidung über die Kündigung. Ullrich-Manager Wolfgang Strohband betonte dagegen, die Frist sei gewahrt und durch die ausgesprochene fristlose Kündigung gebrochen worden.
Von den spanischen Ermittlern haben Ullrich und die anderen unter Dopingverdacht stehenden Radprofis keine Anklage zu erwarten. Das bestätigte Elisa Beni Uxabal, die Sprecherin des zuständigen Richters in Madrid, der in der Doping-Affäre gegen fünf Hauptangeklagte ermittelt. Anklagen wegen Verstoßes gegen die «öffentliche Gesundheit» hätten die Mediziner Eufemiano Fuentes und José Merino Bartres sowie drei weitere Angeklagte zu erwarten. Den verdächtigten 58 Fahrern drohten zu diesem Straftatbestand keine juristischen Folgen. Uxabal: «Wenn nötig, werden sie als Zeugen gehört.»
Ullrich, dem neben anderen prominenten Profis von der spanischen Polizei vorgeworfen wird, Dopingmittel und manipuliertes Blut von Fuentes und Co. erhalten und bestellt zu haben, drohen aber sportrechtliche Schritte. Es ist zu erwarten, dass ihn der zuständige Schweizer Verband sperren wird und sich dabei auf den Doping-Code der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA berufen könnte. «Es ist ausreichend, dass der verbotene Wirkstoff oder die verbotene Methode angewendet wird oder ihre Anwendung versucht wurde, um einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zu begehen», lautet die entsprechende WADA-Richtlinie.