Fulda (dpa) - Radprofi Patrik Sinkewitz will sich nach der Niederlage bei seiner Justiz-Tour noch nicht geschlagen geben. Gegen das Urteil im Doping-Schadensersatzprozess, wonach er rund 100 000 Euro an einen ehemaligen Sponsor zahlen muss, sei Berufung eingelegt worden, bestätigte Sinkewitz' Anwalt in Fulda der Deutschen Presse-Agentur dpa. Der Zivilsenat in Kassel des Oberlandesgerichts Frankfurt solle das Urteil von Ende Februar prüfen. Der Getränkehersteller Förstina hatte den Werbevertrag mit Sinkewitz wegen dessen Doping-Schlagzeilen gekündigt und den Profi am Landgericht Fulda verklagt. Das Unternehmen wollte unter anderem die Kosten für eine unbrauchbar gewordene Werbekampagne zurückbekommen.«Das Urteil aus erster Instanz erscheint uns angreifbar. Deswegen machen wir weiter. Wir haben uns für den Kampf entschieden. Und jetzt wird mit allen Konsequenzen gekämpft», ließ Sinkewitz über seinen Rechtsbeistand Axel Scheld von Alt ausrichten. Ziel der Berufung sei es, die Strafe deutlich zu reduzieren. Sinkewitz will prüfen lassen, ob tatsächlich er persönlich haften muss oder nicht eher die von ihm gegründete GmbH, bei der die Haftung beschränkt ist. Zudem ist sein Anwalt der Auffassung, dass noch Sponsoring-Gehälter gegengerechnet werden müssten. «Die Argumentation des Landgerichts steht auf dünnen Beinen», sagte Sinkewitz' Anwalt nach dem Studium der Urteilsschrift.
Sinkewitz fährt nach seinem Doping-Skandal mittlerweile für den zweitklassigen tschechischen Rennstall PSK Whirlpool. Der 28-Jährige aus dem osthessischen Pilgerzell will beim Rad-Klassiker in Frankfurt am 1. Mai seinen zweiten Erfolg ansteuern. Sinkewitz hat das Rennen als seinen Saison-Höhepunkt eingeplant. Der ehemalige Fahrer des T- Mobile-Teams war 2007 mit Testosteron-Doping aufgeflogen. Positive Testresultate aus dem Vorfeld waren während der Tour de France bekanntgeworden. Einige Zeit später hatte er sich als Kronzeuge zur Verfügung gestellt, eine einjährige Rennsperre kassiert und verbüßt.
Bei dem Schadensersatzprozess hatte Förstina zunächst 308 000 Euro wegen «arglistiger Täuschung» verlangt. Die Vergleichsvorschläge in Höhe von zunächst 150 000 Euro und dann 100 000 Euro hatte Sinkewitz im Prozess-Verlauf platzen lassen. Er könne das nicht bezahlen, lautete seine Begründung. Förstina hat das Urteil des Landgerichts Fulda akzeptiert, wonach das Unternehmen nur etwa ein Drittel der ursprünglichen Forderung bekommen soll. «Wir haben keine Berufung eingelegt», sagte Förstina-Anwalt Christian Schmitt.
Das Risiko für Sinkewitz' Beharrlichkeit bei der seit 15 Monaten andauernden Justiz-Tour liegt nun darin, dass er im Fall eines erneuten Scheiterns höhere Gerichts- und Anwaltskosten zu begleichen hätte. «Unsere Entscheidung lautet: Hopp oder Top», sagte Scheld von Alt. Er sei sogar geneigt, den Fall bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu bringen.