Heidelberg (dpa) - Der des Dopings überführtre Radprofi Patrik Sinkewitz hat bisher nach Worten seines Anwalts nur eine Erklärung zum Fall abgegeben. Das geschah nach den Worten des Heidelberger Juristen Michael Lehner Anfang August vor der inzwischen in dieser Zusammensetzung nicht mehr existierenden unabhängigen Doping-Kommission des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR). Nur daraus kann das dem ZDF vorliegende Protokoll stammen, in dem Sinkewitz den Weltmeister Paolo Bettini (Italien) offensichtlich belastet, ihm das Dopingmittel «Testogel» besorgt zu haben.
«Die informelle Anhörung vor der Kommission war streng vertraulich, und es existiert davon kein Protokoll», sagte Lehner der Deutschen Presse-Agentur dpa. Das ZDF hatte am Vortag aus einem Protokoll zitiert, ohne zu erklären, von wem die Aussage stammt. Es liegt aber nahe, dass es sich um ein Sinkewitz-Zitat handelt. Italienische Zeitungen berichteten am Donnerstag von einem Telefonat zwischen Sinkewitz und Bettini, in dem der Hesse abstreitet, den Namen des Weltmeisters genannt zu haben.
Laut Lehner, der auch den geständigen Radprofi Jörg Jaksche vertritt, auf den inzwischen die Kronzeugen-Regelung der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA angewendet wurde, wird Sinkewitz im Oktober vor der Staatsanwaltschaft Bonn und vor dem BDR aussagen. Sinkewitz hofft ebenfalls auf eine Kronzeugen-Regelung und damit auf die Verkürzung seiner zu erwartenden Sperre auf ein Jahr.
Sinkewitz und Bettini waren gemeinsam Team-Mitglieder der Profi-Mannschaften Mapei und Quick Step, bevor Sinkewitz 2005 zu T- Mobile wechselte. Die Bonner entließen Sinkewitz, nachdem während der Tour de France ein positiver Doping-Test bekannt geworden war. Er hatte sich im Juni in der Tour-Vorbereitung das verbotene Testosteron-Präparat «Testogel» benutzt.
Sinkewitz feierte in seiner Karriere zwei große Siege: 2004 gewann er unter Bettini-Regie für das Quick-Step-Team die Deutschland-Tour, wobei er auch Jan Ullrich schlug. Im Mai 2007 siegte er beim deutschen Klassiker «Rund um den Henninger Turm» in Frankfurt.