Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Straßenrennsport
Termine
Ausschreibungen
Ergebnisse
Kadernorm
Bundesliga
Meisterschaften
Ranglisten
Klasseneinteilung
Generalausschreibungen
SpO / WB
Renngemeinschaften
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3358 Gäste und 10 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Jan Ullrich ist mit seinem Einspruch vor einem Schweizer Gericht gescheitert.
18.05.2007 17:04
Schweizer Gericht lehnt Ullrich-Einspruch ab

Bellinzona (dpa) - Ein Schweizer Kantonsgericht hat den Einspruch der Anwälte des Ex-Radprofis Jan Ullrich gegen ein Rechtshilfeverfahren der Bonner Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Damit ist der Weg frei, in der Schweiz in Ullrichs Anwesen in Scherzingen bei einer Hausdurchsuchung sichergestellte Unterlagen an die wegen Betrugs ermittelnde deutsche Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Allerdings können die Anwälte des im Februar zurückgetreten Rad-Profis, der im Verdacht steht, illegal mit dem mutmaßlichen Doping-Arzt Eufemiano Fuentes zusammengearbeitet zu haben, bis 26. Mai Einspruch vor dem Obersten Schweizer Gerichtshof einlegen. Davon ist auszugehen, so dass die Bonner Staatsanwaltschaft wahrscheinlich noch länger auf mögliche Bankunterlagen und anderes Material warten muss.

Das Kantonsgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass gegen Ullrich wegen Betrugs ermittelt wird. Das Rechtshilfeersuchen umfasst auch in der Schweiz abgegebenes DNA-Material von Ullrich. Allerdings ist die Bonner Staatsanwalt bereits seit Anfang Februar selbst im Besitz einer Speichelprobe des Tour-de-France-Siegers von 1997. Sie diente inzwischen dazu, das bei Fuentes gelagerte und Ullrich zugeschriebene Blut in neun Beuteln - insgesamt 4,5 Liter - dem ehemaligen Kapitän des T-Mobile-Teams zuzurechnen.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.064 Sekunden  (radnet)