Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3982 Gäste und 9 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Michael Rasmussen hat den Prozess um seine Kündigung verloren. Foto: Bas Czerwinski
25.06.2013 12:53
Rasmussen-Prozess: Kündigung von Rabobank rechtmäßig

Amsterdam (dpa) - Der dänische Ex-Radprofi Michael Rasmussen ist nach einem Gerichtsurteil zurecht während der Tour de France 2007 fristlos vom Rabobank-Rennstall entlassen worden.

Ein Gericht in Arnheim gab seinem früherem Arbeitgeber im Berufungsverfahren Recht. Der Däne muss nun den größten Teil von 700 000 Euro Schadenersatz, die ihm 2008 in erster Instanz zugesprochen worden waren, zurückbezahlen.

Rabobank hatte Rasmussen als Führenden und wohl auch sicheren Sieger der Tour 2007 wenige Tage vor dem Ende aus dem Rennen genommen. Der Däne hatte falsche Angaben über seinen Aufenthaltsort, den sogenannten Whereabouts, gemacht und insgesamt vier Verwarnungen erhalten. Im Juli 2008 war er schließlich rückwirkend zum 25. Juli 2007 für zwei Jahre wegen Dopings gesperrt worden.

Der Ex-Profi hatte gegen das erste Urteil Berufung eingelegt und rund 5,6 Millionen Euro Schadenersatz gefordert. Nach seiner Aussage wusste die Mannschaftsleitung von seinem Betrug. Das hatte auch der damalige Team-Arzt Jan-Paul Van Mantgem vor Gericht bestätigt. Der Aussage folgte das Gericht nun nicht. Rabobank habe glaubhaft gemacht, dass das Team erst in der letzten Woche des Rennens von Rasmussens Verfehlungen erfahren hatte.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.026 Sekunden  (radnet)