Frankfurt (rad-net) - Der Rad-Amateur Philip Schulz kommt mit einer auf ein Jahr halbierten Sperre davon und damit in den Genuss der Kronzeugenregelung. Das hat der Bundesrechtsausschuss des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) in seiner Verhandlung in der vergangenen Woche beschlossen und damit das Urteil des Bundessportgerichtes revidiert. Die detaillierten Angaben von Schulz, in denen er umfassend ausgepackt hat, sind noch nicht öffentlich, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden. Der BDR hat in der Zwischenzeit Strafanzeige gegen Dritte erstattet. Schulz war bei den Landesmeisterschaften in Rheinland-Pfalz am 4. Mai in Bundenthal positiv auf Amphetamine und Boldenon getestet und mit Beschluss des Bundessportgerichtes vom 18. November zunächst für zwei Jahre gesperrt worden.
In der Zwischenzeit hat Schulz seinen Weg zum Doping sowohl gegenüber dem WDR als auch vor dem Bundeskriminalamt, dem BDR und der Nationalen-Anti-Doping-Agentur (NADA) geschildert und dabei nach Medien-Informationen auch Hinterleute und Details zu den Doping-Praktiken geschildert.
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