Hagen (rad-net) - Mit der Einführung des neuen Codes der internationalen Anti-Doping-Agentur WADA sind in Zukunft flexible Strafrahmen für Doping-Verstöße möglich. Das geht aus dem neuen WADA-Code hervor, der zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt und auf der Homepage der WADA bereits jetzt herunterzuladen ist. Bei der Ahndung von Doping-Verstößen spielt nun das individuelle Verschulden des Athleten eine Rolle. Maximal vier Jahre Sperre können bei groben Verstößen verhängt werden. Auf der anderen Seite fließen verschieden Faktoren in die Bemessung ein, die auf der anderen Seite auch eine Reduzierung der Strafe auf null ermöglichen. Auch bei minderjährigen Athleten ist einer Sonderbehandlung möglich.
Außerdem findet auch die Kronzeugenregelung Eingang in die Bemessungsgrundlage der Strafen. So kann der Athlet, wenn er bei der Aufdeckung von Dopingverstößen mitwirkt, seine Strafe um bis zu 75 Prozent verringern. Ein Geständnis ermöglicht die Kürzung der Strafe auf ein Jahr.
Ebenfalls sind Strafminderungen vorgesehen, wenn dem Athleten Substanzen nachgewiesen werden, die nicht Anabolika, Hormone oder spezielle Stimulanzien sind und der Athlet nachweist, dass die Substanz ohne sein Verschulden oder nur mit leichter Fahrlässigkeit in seinen Körper gelangt ist. Auf der anderen Seite sollen Athleten bei positiver Dopingprobe mit anderen Wirkstoffen direkt nach der A-Probe suspendiert werden.
Zukünftig soll der Athlet seine Starberechtigung nach Ende der Sperre erst zurückerlangen, wenn er seine unter Dopingeinfluss gewonnen Preisgelder zurückgezahlt hat. Während der Sperre dürfen Athleten außerdem nicht an Trainingsmaßnahmen teilnehmen.