Frankfurt (rad-net) - Ab Januar gilt der neue Anti-Doping-Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA). Dieser Code wird über die Lizenzvergabe sowie voraussichtlich mit der Bundeshauptversammlung des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) auch Teil der Satzung. In diesem Zusammenhang stellt jetzt auch der BDR die Komplettfassung des seit einigen Wochen vorliegenden Dokumentes jetzt im Bereich «Anti-Doping» vor. Der Code bekommt ab dem nächsten Jahr wie die Sportordnung, die Geschäftsordnung, die Verwaltungsordnung und die entsprechenden Grundlagen für die Ausbildung für den BDR einen satzungsergänzenden Charakter.
Um den Sportbetrieb schon vor der Bundeshauptversammlung unter den neuen NADA-Anti-Doping-Code zu stellen, wird im Lizenzantrag des BDR für das kommende Jahr schon jetzt auf den Anti-Doping-Code der NADA für 2009 verwiesen.
Anti-Doping Code der NADA und weiter Anti-Doping-Regelwerke...