Leipzig (rad-net) - Mit einstimmigem Votum haben die Delegierten der Hauptversammlung des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) die neue Satzung des Verbandes verabschiedet. Damit sind auch die Bestimmungen der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) sowie der entsprechenden internationalen Agentur (WADA) Teil der Satzung des Spitzenverbandes.
Die neuen Codes gelten bereits seit Januar und wurden bisher schon über die Lizenzvergabe eingebunden. Dieser Code hat damit nun wie die Sportordnung, die Geschäftsordnung, die Verwaltungsordnung und die entsprechenden Grundlagen für die Ausbildung für den BDR einen satzungsergänzenden Charakter.
Um den Sportbetrieb schon vor der Bundeshauptversammlung unter den neuen NADA-Anti-Doping-Code zu stellen, wird im Lizenzantrag des BDR für das kommende Jahr schon jetzt auf den Anti-Doping-Code der NADA für 2009 verwiesen.
Zu den weiteren Neuerungen der Satzung gehört die Einführung eines Vizepräsidenten für Leistungssport, eines Vizepräsidenten für Kommunikation, der den zuletzt vakanten Posten für Marketing und Kommunikation ersetzt sowie die Verankerung eines Sprechers der Landesverbände im Präsidium, der mit seiner Stimme die Stellung der Landesverbände stärken soll.
Berichterstattung von der Bundeshauptversammlung
Anti-Doping Code der NADA und weiter Anti-Doping-Regelwerke