Bonn (rad-net) - Die erste Dopingkontrolle ist für alle Athletinnen und Athleten aufregend und spannend. Die Nationale Antidoping Agentur (NADA) weist nun noch einmal in kompakten «Fact-Sheets» auf die Abläufe sowie Rechte und Pflichten der Kontrollierten hin und geht auch auf Kontrollen bei Minderjährigen ein.
Mit kurzen Texten und Videos erklärt die NADA wie Urin- beziehungsweise Blutkontrollen ablaufen. Außerdem wird erläutert, wie die Abnahme von Dried Blood Spot (DBS)-Proben verläuft.
Bei Dopingkontrollen gibt es kein Mindestalter, das heißt es können auch minderjährige Sportlerinnen und Sportler kontrolliert werden. Jedoch genießen sie aufgrund ihres Alters besonderen Schutz. Dopingkontrollen können dabei aufgrund der Schulpflicht auch in der Schule stattfinden. Hierzu hat die NADA ebenfalls die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Außerdem wies die NADA darauf hin, dass die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) die Mobilnummer zur Notfall-Abmeldung für das ADAMS-System per SMS geändert hat. Künftig kann diese unter +1 819 272 4278 erfolgen.
Weitere Informationen auf der Webseite der NADA