Frankfurt (rad-net) - Im Zusammenhang mit den neuen Richtlinien der Anti-Doping-Kontrollen wird bis spätestens Sonntag die nächste Vorabmeldung der Athleten des nationalen Testpools fällig. Darauf hat die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) jetzt hingewiesen. Die so genannten „Whereabouts“ müssen jeweils vierteljährlich im Voraus bei der NADA eingereicht werden, in diesem Fall also für Oktober, November und Dezember. Geht keine entsprechende Meldung ein, liegt ein Meldepflichtverstoß der Athleten vor.
Zur Meldung gibt es Formulare auf der Webseite der NADA zum Download. Athleten, die bereits das internationale Meldesystem „ADAMS“ nutzen, können dies auch für die Vorabmeldung tun. Die vierteljährliche Meldepflicht gilt nicht für Athleten des so genannten „Allgemeinen Testpools“.
Amtliche Bekanntmachung ...