1. Kontrolldichte erhöhen: Das System der Doping-Kontrollen durch die NADA
muss quantitativ und qualitativ verbessert werden. Deshalb verdoppelt der
DOSB seinen Zuschuss an die NADA im kommenden Jahr von 260.000 Euro
auf 520.000 Euro, um damit wesentlich mehr Kontrollen, insbesondere im
Trainingsbereich finanzieren zu können. Er erwartet auch vom Bund eine
Ausweitung seiner Zuwendungen zur NADA. Um die NADA mittel- und
langfristig auf eine bessere finanzielle Grundlage zu stellen, ist eine deutliche
Erhöhung ihres Stiftungskapitals dringend erforderlich. Als ersten Schritt
begrüßt der DOSB die auf gemeinsame Initiative von Bundestag,
Bundesregierung und Sport beschlossene Erhöhung des Stiftungskapitals um
2 Mio. Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Kulturstiftung zur Fußball-WM.
Weitere Zustiftungen aus der Wirtschaft sind möglich und erwünscht. Um die
Unternehmen - gerade die, die im Sport engagiert sind - stärker zu gewinnen,
wird der DOSB gemeinsam mit der Deutschen Sport-Marketing (DSM) und der
NADA ein verbessertes Marketing der NADA initiieren.
2. Besser vorbeugen: Der Kampf gegen Doping darf sich nicht auf Kontrollen und
Sanktionen beschränken; er muss stärker präventiv geführt werden - durch
Information und Aufklärung. Die Prävention ist der wichtigste Ansatzpunkt für
künftige Verbesserungen. Zu den Kernaufgaben der NADA gehören die
Erstellung und Verbreitung von Aufklärungs- und Erziehungsmaterial zum
Thema „Doping im Sport“. Die Landessportbünde werden aufgefordert,
verpflichtende Angebote ihrer Bildungswerke zur Fortbildung von
Übungsleitern und Trainern der Vereine zu schaffen. Der DOSB wird seine
„Anti-Doping-Vertrauensleute“ aktiv in den Eliteschulen des Sports, in den
Olympiastützpunkten und bei Schulungen seiner Mitgliedsverbände in
direktem Kontakt mit jungen Athletinnen und Athleten einsetzen. Er wird auch
DDR-Dopingopfer bitten, sich an dieser Aufgabe zu beteiligen, denn niemand
kann glaubwürdiger als sie über die schlimmen Folgen des Dopings berichten.
3. Mindeststandards bei der Dopingbekämpfung verbindlich machen: Viele
Mitgliedsverbände und -organisationen des DOSB (beispielsweise der
Deutsche Schwimm-Verband, der Bund Deutscher Radfahrer, die
Wintersportverbände und die Stiftung Deutsche Sporthilfe) haben effektive
Maßnahmen ergriffen, um den je spezifischen Herausforderungen im Kampf
gegen das Doping zu begegnen, insbesondere durch
- den Abschluss von Athletenvereinbarungen mit empfindlichen finanziellen
Vertragsstrafen bei Doping-Vergehen,
- die Erstellung von Athleten- oder Gesundheitspässen zur langfristigen
Dokumentation des sportlichen Werdegangs und medizinischer
Untersuchungen,
- qualitativ und quantitativ verbesserte Kontrollsysteme (Datenbanken etc.)
und
- aktive Beiträge von Athleten im Kampf gegen Doping.
Der DOSB fordert seine Mitgliedsverbände und -organisationen auf,
entsprechende Maßnahmen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu
realisieren.
Er appelliert zugleich an die Sponsoren, in ihre Verträge mit
Athleten/Athletinnen wirksame Vertragsstrafen bei Doping-Vergehen
aufzunehmen.
4. WADA-Code weiter verschärfen: Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf
internationaler Ebene (durch das IOC und die Association of Summer Olympic
International Federations (ASOIF)), den WADA-Code so zu verändern, dass in
schwerwiegenden Fällen schon bei einem ersten Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln eine Höchststrafe von vier Jahren Startverbot verhängt werden
kann. Bislang gilt die „Regelstrafe“ von zwei Jahren zugleich als „Höchststrafe“
bei Erstvergehen; da von dieser Regelstrafe bei besonderen Umständen nach
unten abgewichen werden kann, muss auch eine Abweichung nach oben
ermöglicht werden. Der DOSB fordert die Bundesregierung auf, diese Initiative
bei den laufenden WADA-Konsultationen zu unterstützen.
5. Finanzielle Sanktionen für Doping-Täter einführen: Der DOSB unterstützt die
Bemühungen auf internationaler Ebene (ebenfalls durch das IOC und die ASOIF), den WADA-Code um zusätzliche finanzielle Sanktionen für des
Dopings überführte Athletinnen/Athleten zu ergänzen. Solche Geldstrafen
waren im früher geltenden Anti-Doping-Code des IOC vorgesehen, bei der
Verabschiedung des WADA-Codes durch die beteiligten Sportorganisationen
und Staaten jedoch nicht durchsetzbar. Der DOSB fordert die
Bundesregierung auf, auch diese Initiative bei den laufenden WADAKonsultationen
zu unterstützen.
6. Die staatlichen Organe im Kampf gegen das Doping stärken: Das staatliche
Instrumentarium im Kampf gegen Doping greift noch zu wenig; es muss
ausgeweitet und künftig vor allem besser und entschiedener vollzogen
werden. Der DOSB bekräftigt seine Forderung nach der Einrichtung von Anti-
Doping-Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften. Nur geschulte und auf Doping
fokussierte Ermittlungsbehörden, die personell angemessen ausgestattet sind,
können das Doping wirkungsvoll bekämpfen. Das beste Gesetz ist nutzlos,
wenn es nicht umgesetzt wird.
Der DOSB fordert eine Strafverschärfung für das banden- und
gewerbsmäßige Inverkehrbringen von Dopingsubstanzen. Die Mindeststrafe
gemäß §§ 6a und 95 AMG soll ein Jahr, die Höchststrafe zehn Jahre (statt
bislang drei Jahre) sein. Mit diesem Strafmaß können die staatlichen
Ermittlungsmöglichkeiten (wie Telefonüberwachung und Durchsuchungen)
besser ausgeschöpft werden. Der DOSB weist ausdrücklich darauf hin, dass
Athleten/Athletinnen, die mit Dopingmitteln handeln oder sie anderweitig in
den Verkehr bringen, mit Gefängnisstrafen bedroht sind. Der DOSB hält diese
Regelung für sinnvoll und zielführend und unterstützt sie nachdrücklich.
Der DOSB erneuert die Forderung nach einer besonderen
Kennzeichnungspflicht für relevante Arzneimittel durch Erlass einer Doping-
Warnhinweis-Verordnung (§ 6a Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG)). Zusätzlich
fordert er, den freien Warenverkehr für Dopingmittel zu verbieten; medizinisch
indizierte Substanzen sollen davon unberührt bleiben. Das Verbot soll sich
sowohl auf die Einfuhr als auch auf den Bezug im Postversand erstrecken.
Der offensichtlich weit verbreitete Missbrauch von Arzneimitteln in
kommerziellen Fitness-Studios unterliegt entgegen landläufiger Meinung nicht
den Anti-Doping-Regeln des organisierten Sports. Um die Weitergabe von Dopingmitteln in diesen Einrichtungen wirksamer bekämpfen zu können, sind
kommerzielle Fitness-Studios und ähnliche Betriebe nach Auffassung des
DOSB der Regelüberwachung durch Polizei und Ordnungsbehörden zu
unterwerfen. Dazu soll § 64 AMG verschärft werden.
Der DOSB unterstützt Maßnahmen für nationale
Schiedsgerichtsvereinbarungen. Er legt Wert auf deren Harmonisierung mit
dem effektiven unabhängigen und international anerkannten
Schiedsgerichtssystem (Court of Arbitration for Sport, CAS).
7. Dopingtäter -täterinnen schnell, hart und international bestrafen: Der DOSB
macht sich das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Besitzstrafbarkeit“ zu Eigen, die
nach sorgfältiger Abwägung aller rechtlichen und tatsächlichen
Gesichtspunkte mehrheitlich empfiehlt, eine „Besitzstrafbarkeit“ gesetzlich
nicht zu verankern. Die Argumente der Arbeitsgruppe zum umfassenden
Schutz des Prinzips der uneingeschränkten Verantwortlichkeit der
Athleten/Athletinnen („Strict liability“), des unverzichtbaren Eckpfeilers des
Anti-Doping-Kampfes, sind überzeugend. Die Sanktionierung eines durch
positiven Dopingtest überführten Athleten soll weiterhin allein durch die
Sportgerichtsbarkeit erfolgen, da nur so eine schnelle, harte und international
sofort durchsetzbare Bestrafung möglich ist. Wird der Athlet durch staatliche
Maßnahmen der Weitergabe von oder des Handels mit Dopingmitteln
überführt, unterliegt er schon jetzt den für alle Bürger geltenden gesetzlichen
Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes (siehe oben Ziffer 6). Der DOSB
betont insbesondere noch einmal das Erfordernis der internationalen
Harmonisierung für einen wirksamen Kampf gegen das Doping.
8. Sport und Strafverfolgung müssen wechselseitig besser informieren: Der
DOSB fordert eine bessere Koordinierung der in Sport und Staat mit dem
Kampf gegen das Doping befassten Stellen. Der DOSB wird seine
Mitgliedsverbände verpflichten, Verdachtsmomente auf Verstöße gegen
gesetzliche Bestimmungen unverzüglich der zuständigen (Schwerpunkt-)
Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Der DOSB fordert die NADA auf, sich
dieser Informationspflicht ebenfalls zu unterwerfen.
Umgekehrt bittet der DOSB die staatlichen Stellen, dafür Sorge zu tragen,
dass die (Schwerpunkt-) Staatsanwaltschaft ihrerseits für die
Sportgerichtsbarkeit wichtige Informationen unverzüglich an die zuständige
Sportorganisation übermittelt. Der DOSB unterstützt die Bemühungen auf
internationaler Ebene (durch das IOC), den WADA-Code durch die Einführung
einer entsprechenden Informationspflicht zu ergänzen und fordert die
Bundesregierung auf, diese Initiative bei den laufenden
WADA-Konsultationen zu unterstützen.
9. Öffentliche Förderung nur bei aktivem Anti-Doping-Kampf: Der DOSB
unterstützt die Politik des Bundesinnenministers, seine öffentliche Förderung
mit der Verpflichtung zur Einhaltung von Standards im Kampf gegen Doping
zu verknüpfen. Er wird diese Verpflichtung in die Zielvereinbarungen, die er
mit dem Bundesinnenministerium, den Verbänden und den
Olympiastützpunkten abschließt, verbindlich aufnehmen. Der DOSB begrüßt
die Entscheidung des Bundesinnenministers, die Anti-Doping-Konvention der
UNESCO zeitnah zur ratifizieren.
10. Anti-Doping-Maßnahmen entschlossen umsetzen: Der DOSB bekräftigt seinen
festen Willen, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen mit ganzer
Kraft entschlossen voran zu treiben. Sein Präsidium wird diesen Aktionsplan
deshalb dem Bundesinnenminister mit dem Ziel eines Schulterschlusses von
Sport und Staat im Kampf gegen Doping unterbreiten. Dabei wird es sich auch
in Zukunft von dem Grundsatz leiten lassen, dass Inhalt vor Form geht.
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