Frankfurt (rad-net) - Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat in der Zwischenzeit die Unterlagen zum Fall Stefan Schumacher von der Nationalen Anti-Doping-Angentur erhalten. Das teilte der Verband mit. Die Mitteilung des BDR im Wortlaut:
«Der BDR hat heute Nachmittag die Unterlagen in der Sache „Schumacher“ von der NADA erhalten und Stefan Schumacher sofort auf schriftlichem Wege zur Stellungnahme aufgefordert. Parallel dazu wurde der Vorsitzende des Bundessportgerichts bereits über den Vorgang informiert.
Stefan Schumacher muss seine Stellungnahme nun innerhalb von fünf Werktagen nach Posteingang abgeben oder in diesem Zeitraum die Analyse der B-Probe beantragen. Nach Stellungnahme oder erfolgter Gegenanalyse kann ein Sportstrafverfahren durch das Bundessportgericht des BDR offiziell eröffnet werden.
Das BDR-Präsidium hatte dem Einleiten eines Sportstrafverfahrens mit den von BDR-Präsident Rudolf Scharping schon geäußerten Zielen, bereits am Vormittag im Rahmen einer telefonischen Abstimmung zugestimmt.»