Turnhout (dpa) - Ein Gericht in Turnhout/Belgien wird am 3. Februar bekanntgeben, wie es im Verfahren gegen Radprofi Tom Boonen weiter verfahren wird. Der Ex-Weltmeister aus Belgien war im Frühjahr der Einnahme von Kokain überführt und von der Tour-de-France-Teilnahme ausgeschlossen worden.
Nach Meldungen der belgischen Zeitung «Gazet van Antwerpen» hat das Gericht, das Boonen und seinen Verteidiger anhörte, drei Möglichkeiten: Die Klage kann abgewiesen oder an ein anderes Gericht weitergeleitet werden. Zudem könne die Kammer in Turnhout die Schuld aber auch als bewiesen bewerten und die Verfahrenskosten in Rechnung stellen.
Der populäre Quick-Step-Sprinter hatte nach dem positiven Befund ausgesagt, das Kokain muss ihm bei einem Disco-Besuch untergemischt worden sein. Haarproben hatten aber bewiesen, dass Boonen Kokain über einen längeren Zeitraum regelmäßig konsumiert haben muss.