Berlin (dpa) - Die Unterlassung-Klage des Sportdirektors des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR), Burckhard Bremer, gegen den Grünen-Politiker Winfried Hermann ist vom Berliner Landgericht abgewiesen worden.
Das teilte die Kammer mit. «Das Landgericht hat entschieden, dass die Äußerung Hermanns vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei», hieß es in einer Pressemitteilung. Der Sportpolitische Sprecher seiner Partei hatte den seiner Meinung nach nicht konsequenten Anti-Doping-Kurs des BDR auch an der Personalie des Sportdirektors Bremer festgemacht, der «in den heißen Zeiten des Dopings in dieser Funktion war».