Berlin (dpa) - Der Bundessportgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) hat Radprofi Stefan Schumacher vom Vorwurf des schuldhaften Dopings freigesprochen.
Allerdings wurde der Nürtinger wegen Verstoßes gegen das UCI Antidoping-Reglement Artikel 259 mit einer Zeitstrafe von einem Prozent (1:33 Minuten) bestraft. Der Profi des niederländischen Rennstalls Shimano Memory Corp war am 14. Mai bei einer Kontrolle des Weltverbandes UCI nach der 4. Etappe der Rheinland-Pfalz-Rundfahrt positiv auf das Stimulanzmittel Cathin getestetet worden.
Alle Preise, die er unter anderem als Sieger des Einzelzeitfahrens auf der 4. Etappe der Rheinland-Pfalz-Rundfahrt erzielt hat, sind nach dem Gerichts-Urteil verfallen und zurückzuerstatten. Gleiches gilt für die durch die Fahrzeiterhöhung bedingte Änderung des Gesamtklassements der Rundfahrt. Auch die insoweit erzielten Preise und Prämien muss er zurückerstatten.
Eine Sperre wurde nicht verhängt, da Schumacher nachweisen konnte, dass ihn an dem Dopingverstoß kein Verschulden angelastet werden kann. Gegen diese Entscheidung können der Sportler und die UCI Berufung beim CAS einlegen.