Gap (dpa) - Der vierfache Toursieger Lance Armstrong (USA) wird für seine unfreiwillige Querfeldein-Einlage 6 Km vor dem Ziel der 9. Etappe in Gap nicht bestraft. «Er hat sich dadurch keinerlei Vorteil verschafft - im Gegenteil. Es wird keine Zeitstrafe verhängt», erklärte der Niederländer Martyn Swinkels, Präsident der internationalen Jury.
Um dem direkt vor ihm gestürzten Spanier Joseba Beloki auszuweichen, fuhr Armstrong einen Umweg über ein abgemähtes Feld und kürzte die Tour-Strecke auf diese Weise um einige Meter ab. Durch diesen Vorfall verlor der Texaner Zeit.
In Artikel 18 des Tour-Reglements heißt es dagegen: «Die Fahrer müssen immer der offiziellen Streckenführung folgen. Das Fahren auf anderen Routen, insbesondere Abkürzungen, hat eine Strafe zur Folge.» Nach der unfreiwilligen Geländefahrt auf abschüssiger Strecke hatte Armstrong erklärt: «Ich hatte Angst wie nie zuvor. Es war ein Überlebens-Reflex von mir, auf diese Art auszuweichen. Ich hatte Panik.» Die Straße, deren Asphalt-Belag durch die große Hitze geschmolzen war, sei nicht sicher für eine schnelle Abfahrt gewesen, meinte Armstrong.
Die härteste Bestrafung der Tour-Geschichte betraf die vier Erstplatzierten des Jahres 1904, die im Nachhinein disqualifiziert worden waren, weil sie die Tourstrecke zum Teil mit der Bahn abgekürzt hatten. Diese Sanktion betraf auch den Sieger von 1903, Maurice Garin (Frankreich).