Frankfurt (rad-net) - Mit der Verabschiedung der neuen Satzung bei der Hauptversammlung des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) sind am Samstag von den Delegierten der Landesverbände auch drei neue Reglements für den Sportbetrieb verabschiedet worden und damit inzwischen in Kraft. Sowohl die BDR-Sportordnung (SpO) als auch die Wettkampfbestimmung-Bahn (WB-Bahn) und der Antidoping-Code (BDR-ADC) gelten damit seit dem Wochenende in ihrer neuen Form.
In der Sportordnung gab es Änderungen in der Einleitung, die sich auf die neue Satzung beziehen. Die wichtigsten weiteren Änderungen betreffen die Neufassung der Ziffer 3, «Entscheidungen des Kommissärskollegium», die Erweiterung der Ziffer 4.7.2, «Tragen von Meistertrikots» sowie die Überarbeitung der Ziffer 5.3, «Lizenzwechsel».
Der Anti-Doping-Code basiert damit nun auf dem jeweils aktuellen Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA). Er ersetzt das bisherige Anti-Doping-Reglement des BDR.
Die Wettkampfbestimmungen Bahn sind mit folgenden Änderungen aktualisiert worden: 1.3.2 Einfügen einer Ziffer (16) «Startpflicht», 1.3.5 (7) Korrektur Laufwiederholungen, 3.1.4. Sprint: Ergänzung um Ziffer (13) «Nichtantritt in Finalläufen», 3.4.2 Punktefahren: neue Ziffer (4) «Rundengewinn bzw. -verlust in den Schlussrunden», 3.5.1 Ausscheidungsfahren: Änderung bei Rundengewinnen, 3.10.3 (4) Keirin: Korrektur Startabbruch und 3.12.4 (4) Mannschaftsverfolgung Korrektur Laufabbrüche.
Reglements