Brüssel (dpa) - Der belgische Radprofi Frank Vandenbroucke, bei dem die Polizei 2002 bei einer Razzia Dopingprodukte gefunden hatte, ist von einem Brüsseler Berufungsgericht höchstinstanzlich freigesprochen worden.
Das Gericht begründete den Freispruch mit dem Hinweis auf ein Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach bei Sportlern in Fällen wie diesem nur Disziplinarstrafen vorgesehen seien. Damit könne der 32 Jahre alte Vandenbroucke, der von den flämischen Sportverbänden bereits zwischen September 2002 und März 2003 gesperrt war, nicht auch noch einmal strafrechtlich belangt werden.
Ein Gericht in Termonde hatte Vandenbroucke 2004 erstinstanzlich zu Sozialarbeit verurteilt, nachdem in seinem Haus EPO, Testosteron, Morphium und Wachstumshormone gefunden worden waren. Die Medikamente seien für seinen Hund bestimmt gewesen, sagte der Profi damals. Ein Berufungsgericht wandelte die Strafe ein Jahr später in eine 250 000-Euro-Geldstrafe um. Es war das erste Mal, dass in Belgien ein Sportler wegen Dopings strafrechtlich verurteilt wurde. Gegen Vandenbroucke läuft in Dinant noch ein anderes Verfahren wegen Besitzes von Dopingprodukten.