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Patrik Sinkewitz wollte bei der Istrien Spring Trophy in Kroatien trotz Dopingsperre ins Rennen gehen. Dieses Foto mit der Startnummer 1 postete der 33-Jährige heute Morgen auf Facebook. Foto: facebook.com/patriksinkewitz
13.03.2014 11:54
Fall Sinkewitz: UCI bekräftigt Startverbot - Profi zieht vors Schweizer Bundesgericht

Umag (rad-net) - Verwirrung um Patrik Sinkewitz: Der 33-Jährige hatte angekündigt, trotz seiner achtjährigen Dopingsperre bei der heute beginnenden Istrien Spring Trophy in Kroatien an den Start zu gehen. Der Radsportweltverband UCI hat die Teilnahme des Deutschen jedoch umgehend verboten und die Veranstalter und UCI-Kommissäre vor Ort angewiesen, dies entsprechend umzusetzen, wie UCI-Sprecher Louis Chenaille gegenüber «rad-net» erklärte.

Am 24. Februar hatte der Internationale Sportgerichtshof CAS Patrik Sinkewitz mit einer achtjährigen Sperre wegen Sportbetrugs mit dem Wachstumshormon HGH belegt, was für den Wiederholungstäter das Karriereende bedeutete. Überraschend tauchte der für das kroatische Meridiana Kamen Team fahrende Sinkewitz dennoch in der Startliste des Rennens der UCI-Kategorie 2.2 auf.

Auf seiner Facebook-Seite schrieb Sinkewitz heute Morgen: «Heute Prolog Istrien Spring Trophy, morgen erste Etappe!!! Freue mich über alle, die mir die Daumen drücken!!!!». Dazu postete er ein Foto von seinem Trikot mit der Startnummer 1. Diese kommt aber nun doch nicht zum Einsatz. UCI-Vertreter Chenaille stellte klar: «Patrik Sinkewitz kann aufgrund seiner achtjährigen Sperre an keinem Rennen teilnehmen.»

Sinkewitz' Anwalt Rainer Cherkeh betont im Gespräch mit «rad-net», dass das Team von Patrik Sinkewitz mehrfach bei der UCI nachgefragt habe, ob er in Kroatien starten könne, allerdings habe dem Radsportweltverband das CAS-Urteil noch nicht vorgelegen. Insofern sei Sinkewitz als Kapitän des Meridiana Kamen Teams mit seinem Startversuch in Kroatien seinen Verpflichtungen gegenüber seinem Team nachgekommen, um nicht vertragsbrüchig zu werden, und keineswegs blauäugig nach Kroatien gereist, so Cherkeh.

Zudem kündigte Cherkeh gegenüber «rad-net» an, sein Mandant werde gegen das CAS-Urteil vor das Schweizer Bundesgericht ziehen. «Schon aus folgendem Grund: Das eine CAS-Panel hat im Fall Veerpalu die wissenschaftliche Abgesichertheit der Grenzwerte überprüft, um falsch-positive Tests auszuschließen. Veerpalus Sperre wurde als Konsequenz aufgehoben. Das andere CAS-Panel im Fall Sinkewitz steht hingegen auf dem Standpunkt, die wissenschaftliche Grenzwertermittlung sei vom CAS nicht zu überprüfen. Das ist absurd und für den gebotenen effektiven Anti-Doping-Kampf, der ja gerade falsch-positive Tests - auch bei Herrn Sinkewitz - ausschließen soll, nicht hinnehmbar», teilte Cherkeh mit. Zudem erklärt er: «Vor dem Schweizer Bundesgericht wird Herr Sinkewitz von der Sozietät Froriep (Dr. Lucien Valloni) vertreten werden.»

24.02.2014: Acht Jahre Sperre für Patrik Sinkewitz

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