Berlin (dpa) - Der Doping-geständige Patrik Sinkewitz hat die erste Hürde seines Justiz-Marathons genommen. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat ihre strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Radprofi gegen die Zahlung einer Summe «in fünfstelliger Höhe zugunsten verschiedener gemeinnütziger Einrichtungen» eingestellt.
Das bestätigte Oberstaatsanwalt Fred Apostel. «Die Höhe der Zahlung hat sich nach dem Einkommen und der Schwere der Tat gerichtet», sagte Sinkewitz-Anwalt Michael Lehner der Deutschen Presse-Agentur dpa zur abgeschmetterten Betrugs-Anklage. Die Ermittler, die seit Jahresbeginn auch im Fall Jan Ullrich tätig sind, hätten laut Lehner berücksichtigt, «dass Sinkewitz nicht der große Täter ist». Als nächstes steht die Entscheidung des Verbands-Sportgerichts an.
«Im Verlauf der Ermittlungen zeigte sich der Beschuldigte kooperativ und geständig. In zwei Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamtes hat er sich umfangreich eingelassen und dabei Angaben zu Dopingpraktiken gemacht», begründete die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. Sinkewitz habe dabei «wertvolle Erkenntnisse über Dopingpraktiken im Profiradsport geliefert, die ansonsten schwerlich zu gewinnen gewesen wären. Durch sein eigenes Verhalten hat der Beschuldigte seinen Arbeitsplatz und andere Einnahmequellen verloren.»
Durch die Entscheidung der Bonner Behörde hat der im Moment arbeitslose Profi, der in der vergangenen Saison bei T-Mobile 700 000 Euro verdient haben soll, einen ersten Teilerfolg errungen. Das nächste vom Sportgericht des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) aufgestellte Hindernis dürfte Sinkewitz in den nächsten Tagen nehmen. Die sportrechtliche Entscheidung sei ebenfalls weitgehend gefallen. «Der Beschluss ist in Grobzügen fertig», sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Peter Barth. Er habe noch ergänzende Stellungnahmen des Fahrers und seines Anwaltes erbeten. «Wir erwarten noch ein bisschen Kooperation bei Fragen im Zusammenhang mit Doping-Praktiken im Allgemeinen», sagte Barth.
Sinkewitz hatte am Vortag beteuert, seinen diesjährigen Sieg beim Radklassiker «Rund um den Henninger Turm» ohne verbotene Substanzen errungen zu haben. «Da war ich sauber», sagte Sinkewitz im Hessischen Rundfunk. Der nach seinem Doping-Vergehen (Testosteron) vom T-Mobile- Team im August entlassene 27-jährige Profi aus Fulda hatte am 1. Mai das prestigeträchtige Rennen in Frankfurt/Main unter etwas dubiosen Umständen für sich entschieden. Sinkewitz gab zu, noch Anfang April 2007 in der Universitätsklinik Freiburg eine Cortisonspritze bekommen zu haben. Dies sei aus therapeutischen Gründen geschehen, da er Probleme an einer Sehne gehabt habe.
Trotz der zu erwartenden Sperre von einem Jahr - offen ist die Frage, von wann an gerechnet wird - durch das BDR-Sportgericht hofft Sinkewitz, dass er bald wieder seinem Beruf nachgehen kann. Erst in einer möglichen Berufung könnte die neue Kronzeugen-Regelung, die die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA auf ihrer Konferenz in Madrid beschließen will, laut Lehner eine Rolle spielen. «Für den Urteilsspruch ist die jetzige Gesetzeslage gültig», sagte der Heidelberger Anwalt. Der neue WADA-Code sieht für Kronzeugen eine Straf-Reduzierung um bis zu 75 Prozent vor, das hieße lediglich sechs Monate Sperre.
Der Sieg von Sinkewitz am 1. Mai hatte nicht wenige Beobachter ratlos gemacht. Aus einer Dreiergruppe heraus attackierte er 1000 Meter vor dem Ziel - und der erwiesenermaßen stärkste Sprinter im Feld der Ausreißer, Kurt-Asle Arvesen, ging nicht hinterher. Zuvor hatten sich beide Profis ausgiebig unterhalten. «Keine Kraft mehr nach einem anstrengenden Tag», hatte der Norweger vom CSC-Team seine Passivität begründet.