Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 1524 Gäste und 9 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Der Schatten eines Radprofis fällt auf die Straße.
23.06.2005 21:36
Doping: 250 000 Euro Strafe für Vandenbroucke

Brüssel (dpa) - Der belgische Radprofi Frank Vandenbroucke (31) ist von einem Berufungsgericht in Gent wegen Besitzes von Dopingmitteln und anderen Medikamenten in größerem Umfang zu 250 000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Vandenbroucke hatte Berufung gegen eine Verurteilung zu 200 Stunden Arbeit für die Allgemeinheit vom Dezember vergangenen Jahres eingelegt. Das Gericht entschied jedoch, bei einem Profi vom Kaliber Vandenbrouckes sei eine hohe Geldstrafe wesentlich angebrachter.

Im Februar 2002 waren nach einer Geschwindigkeitskontrolle im Auto eines Betreuers Medikamente gefunden worden, die zu einer Hausdurchsuchung bei Vandenbroucke geführt hatten. Dabei wurden Erythropoetin (EPO), Wachstumshormone, Adrenalin, Testosteron und Amphetamine gefunden. Vandenbroucke hatte gegen die Verurteilung zu 200 Stunden Arbeit Berufung eingelegt, weil er sich durch eine sechsmonatige Sperre durch ein regionales Sportgericht bereits genug bestraft fühlte.

Das Berufungsgericht in Gent hingegen urteilte, die bei Vandenbroucke festgestellten Substanzen seien in einer so großen Menge gefunden worden und auch keineswegs alle für Doping im Sport einsetzbar. Es handele sich daher um ein Delikt, das von einer speziellen Sportdisziplinarregelung nicht erfasst werde.


Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.041 Sekunden  (radnet)