Bonn (rad-net) - Mit seiner Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Bundesrat am Freitag die Rechte von Radfahrern gestärkt. Die Änderungen, die zum 1. September in Kraft treten sollen sehen vor, dass der vor zwölf Jahren eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn Radwegen künftig gleichgestellt wird. Damit kann die Verkehrsplanung künftig besser an die Bedürfnisse der Radfahrer angepasst und ihre Sicherheit durch die Einführung eines Mischverkehrs gestärkt werden.
Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber vor, dass zukünftig Ampeln an der Fahrbahn auch für Radfahrer gelten - Fußgängerampeln müssen sie dann nicht mehr beachten. Weiterhin beachten müssen Radfahrer jedoch die speziellen Fahrrad-Ampeln.
Auch die Vorschriften für die Umsetzung von fahrradfreundlichen Straßen wurden im Zusammenhang mit der Novelle geändert. Zukünftig können Einbahnstraßen leichter für Radfahrer in Gegenrichtung geöffnet werden. Sackgassen sollen mit einem Zusatzschild versehen werden, das die Durchlässigkeit für Radfahrer und Fußgänger anzeigt.