Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Trial
Vereine
Termine
Wettkampfbest.
Generalausschr.
Meisterschaft
Kommissäre/Trainer
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3119 Gäste und 2 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Künftig sollen Radfahrstreifen die Sicherheit von Radfahrern steigern. Foto: rad-net
06.04.2009 13:00
Bundesrat stärkt Rechte der Radfahrer

Bonn (rad-net) - Mit seiner Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Bundesrat am Freitag die Rechte von Radfahrern gestärkt. Die Änderungen, die zum 1. September in Kraft treten sollen sehen vor, dass der vor zwölf Jahren eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn Radwegen künftig gleichgestellt wird. Damit kann die Verkehrsplanung künftig besser an die Bedürfnisse der Radfahrer angepasst und ihre Sicherheit durch die Einführung eines Mischverkehrs gestärkt werden.

Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber vor, dass zukünftig Ampeln an der Fahrbahn auch für Radfahrer gelten - Fußgängerampeln müssen sie dann nicht mehr beachten. Weiterhin beachten müssen Radfahrer jedoch die speziellen Fahrrad-Ampeln.

Auch die Vorschriften für die Umsetzung von fahrradfreundlichen Straßen wurden im Zusammenhang mit der Novelle geändert. Zukünftig können Einbahnstraßen leichter für Radfahrer in Gegenrichtung geöffnet werden. Sackgassen sollen mit einem Zusatzschild versehen werden, das die Durchlässigkeit für Radfahrer und Fußgänger anzeigt.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.061 Sekunden  (radnet)