Berlin (dpa) - Radprofi Stefan Steinweg muss sich wegen der versuchten Einfuhr von Dopingmitteln nach Australien wie erwartet einem Sportstrafverfahren stellen. Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat ein solches Verfahren nach eigenen Angaben inzwischen eingeleitet. Darin geht es um den Besitz von Wachstumshormonen und Testosteron.
Der Bahn-Olympiasieger von 1992 war von einem Gericht in Melbourne bereits zur Zahlung von 385 Euro verurteilt worden. Der Zoll am Flughafen der Stadt hatte bei Steinwegs Einreise am 12. Februar die verbotenen Substanzen bei dem 34-Jährigen gefunden. Beim Sportgerichtsverfahren dürfte es auch um die Menge der sichergestellten Mittel und die Frage gehen, ob Steinweg sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bei sich hatte.