Frankfurt (rad-net) - Das Bundessportgericht des Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat den betroffenen Sportlern heute mitgeteilt, dass es zunächst kein sportgerichtliches Verfahren gegen die Sportler Fabian Brzezinski, Jens Schwedler und Johannes Sickmüller in Bezug auf die Verabreichung von Dopingsubstanzen durch Herrn Dr. Steinmeier eröffnen wird.
Das Bundessportgericht hat mit Blick auf die laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg auch mitgeteilt, dass es sich eine andere Beurteilung vorbehält, falls sich aus diesen Ermittlungen neue Erkenntnisse ergeben sollten.
Unabhängig von dieser Information läuft derzeit ein Sportgerichtsverfahren gegen Johannes Sickmüller wegen des Verdachts der Verfälschung seiner Urinprobe am 8. Januar 2006 bei der Deutschen Meisterschaft Querfeldein in Hamburg.