London (dpa) - Der siebenfache Sieger der Tour de France, Lance Armstrong, hat mit seiner Klage wegen einer mutmaßlich verleumderischen Doping-Behauptung gegen die Londoner «Sunday Times» einen Teilerfolg errungen.
Das Oberste Zivilgericht in London entschied am 30. Juni, ein von Armstrong angefochtener Artikel der Zeitung vom Juni 2004 hinterlasse den Eindruck, dass der US-Radprofi Drogen zur Stärkung seiner Leistungsfähigkeit eingenommen habe.
Sollte ein hypothetischer normaler Leser zu diesem Eindruck gekommen sein, wäre es die logische Folge anzunehmen, dass die Einnahme von Drogen durch den US-Sportler zum Zwecke des Betrugs erfolgte und dass seine Dementis Lügen waren, befand Justice Gray. Der Richter ebnete damit den Weg für das eigentliche Verfahren, ohne jedoch einen Termin anzuberaumen.
Armstrong erklärte, er sei über die Entscheidung des Richters «extrem glücklich». Gray ließ das Argument der Zeitung nicht gelten, sie habe lediglich die Existenz von Gründen für einen Verdacht gegen Armstrong dargestellt. Die «Times» hatte vor zwei Jahren über ein entsprechendes Buch mit dem Titel «LA Confidential - The Secrets of Lance Armstrong» berichtet, dessen Veröffentlichung kurz bevorstand.
Trotz des Teilerfolgs für Armstrong bleibt zunächst unklar, welche Aussichten das eigentlich von ihm angestrebte Verfahren hat. Bevor es eröffnet wird soll nach dem jetzigen Richterspruch zunächst geklärt werden, inwieweit der von der «Sunday Times» erweckte Eindruck den Tatbestand einer Verleumdung erfüllt.