Paris (dpa) - Die französische Anti-Doping-Agentur AFLD hat die Zwei-Jahres-Sperre gegen den Nürtinger Radprofi Stefan Schumacher (27) bestätigt. Das Fahrverbot für den ehemaligen Gerolsteiner-Profi gelte bis zum 22. Februar 2011, teilte die AFLD mit.
Die Agentur hatte bei der vergangenen Tour de France zum ersten Mal die Doping-Kontrollen geleitet und prominente Fahrer des Doping- Missbrauchs entlarvt. Unter ihnen auch den zweifachen Etapppensieger Schumacher, der in nachträglichen Tests in seinen A-Proben zweimal das Blut-Dopingmittel CERA aufwies.
Im Gegensatz zu seinem Team-Kollegen und Zimmer-Genossen Bernhard Kohl (Österreich), der von der AFLD ebenfalls überführt worden war, leugnet Schumacher Doping. Der Sieger beider Zeitfahren bei der Tour 2008 und Träger des Gelben Trikots für zwei Tage hatte die Sperre in eigener Sache bereits in der vergangenen Woche bestätigt und durch seinen Anwalt Michael Lehner Einspruch ankündigen lassen. Der WM- Dritte von 2007 sprach im Zusammenhang mit den Ermittlungen durch die AFLD von einer «Farce».
Bei vergleichbaren Fällen war der Weltradsport-Verband UCI dem Urteil der AFLD gefolgt und hatte die Sperren für seinen Bereich übernommen. Bisher gilt die Sanktion gegen Schumacher nur für Frankreich. Bei einem Besuch in Berlin im Januar hatte UCI-Präsident Pat McQuaid erklärt: «Ich rechne mit einer Verurteilung Schumachers durch die AFLD und dann spräche sicher nichts dagegen, das Urteil zu übernehmen. Ich glaube nicht, dass wir Schumacher so schnell als Radprofi wiedersehen.»
Nach Bekanntwerden der Schumacher-Strafe hatte UCI-Sprecher Enrico Carpani erklärt, dass sich der Verband nach eingehender Prüfung des Schuldspruchs zu dem Fall äußern werde.