Frankfurt (rad-net) - Rechtzeitig vor Saisonstart ist die Übersicht über die Zugehörigkeit der deutschen Radsportler zu den verschiedenen Anti-Doping-Testpools online. Die fast 400 Athletinnen und Athleten aus dem Bereich des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) werden dabei unterteilt in den nationalen Testpool, den Allgemeinen Testpool I und den Allgemeinen Testpool II. Zum nationalen Testpool gehören dabei unter anderem die Fahrer der ProTour- und Professional-Conntinental-Teams, die Frauen-Profis, die A- und B-Kader und die Olympiakader. Diese Aktiven unterliegen der 24-Stunden-Abmeldepflicht und haben außerdem jeweils zum Quartal ihre so genannten „Whereabouts“ vorzulegen. Eine fehlende oder verspätete Abgabe dieser Daten gilt bereits als Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien und wird durch die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) sanktioniert.
Für die Athleten des Testpools I gilt eine 72-Stunden-Abmeldepflicht. Außerdem ist hier noch eine Meldung über das Xtra.net der NADA möglich. Für die Athleten des Testpools II, das sind in der Regel Sportler der C-, D/C und ST-Kader, entfällt analog zur Handhabung in anderen Spitzensportverbänden wie dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) künftig die Abmeldepflicht. Außerdem müssen diese Athleten auch keine der so genannten „Whereabouts“ hinterlegen. Alle anderen Pflichten im Zusammenhang mit dem Dopingkontrollsystem bleiben jedoch erhalten.
Über diese „Whereabouts“ plant die NADA ihre Anti-Doping-Kontrollen bei den Athleten des nationalen Testpools und des Allgemeinen Testpools I. Um den Verwaltungsaufwand trotz der immensen Datenmengen übersichtlich zu halten, müssen die betroffenen Athleten ihre Meldungen heute über ein Computersystem abgeben. Das System „ADAMS“ ist eine mobile internet-basierende Datenbank, die den Athleten erlaubt, jederzeit und überall auf ihre persönlichen Daten zuzugreifen, um ihren Drei-Monats-Plan und aktuelle Änderungen einpflegen und ändern zu können.
„ADAMS“ ermöglicht Anti-Doping Organisationen wie den nationalen und internationalen Anti-Doping-Agenturen, Sportfachverbände und Veranstaltern von großen Wettkampfveranstaltungen harmonisierte, koordinierte und effektive Anti-Doping-Programme durchzuführen und ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten zu erfüllen. „ADAMS“ kann bei der Organisation von Dopingkontrollen im Wettkampf und im Training und zur Verwaltung diesbezüglicher Informationen verwendet werden, einschließlich der Medizinischen Ausnahmegenehmigungen (Therapeutic Use Exemptions (TUE)), Informationen über die Angaben zum Aufenthaltsort der Athleten, Informationen über die Ergebnisse von Dopingkontrollen und Informationen über Sanktionen, die einzelne Athleten betreffen.
Bei der Meldung für das kommende Quartal müssen die Athleten sich auch für die Zeiträume anmelden, in denen noch keine Reisen oder Rennen geplant sind. In diesem Fall können Änderungen und Aktualisierungen trotzdem später jederzeit vorgenommen werden. Für die Aktiven des allgemeinen Testpools I ist nach dem 1. Januar auch noch eine Meldung über Xtra.net möglich. Ansonsten ist für Meldungen ab Januar ausschließlich das System „ADAMS“ zu nutzen.
Einzelheiten zu den verschiedenen Testpools und den Verpflichtungen der jeweiligen Gruppen gibt‘s auf den Anti-Doping-Seiten von rad-net.
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