Berlin (dpa/rad-net) - Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat gegen Jörg Ludewig (Steinhagen) wegen eines sogenannten Meldepflichtverstoßes gemäß Artikel 6 des Codes der Anti-Doping-Agentur NADA eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen.
Laut NADA haben die Mitglieder des nationalen Testpools genaue und aktuelle Angaben zum Aufenthaltsort und zur Erreichbarkeit zu machen. Der Ostwestfale Ludewig, der am 20. November 2007 bei einer Kontrolle nicht zu Hause angetroffen wurde, hatte im September seine Profi-Karriere für beendet erklärt, sich aber noch nicht als Mitglied des nationalen Testpools abgemeldet.
Eine Verwarnung gab es durch das Bundessportgericht des BDR außerdem gegen Philipp Metzke. Gemäß Artikel 262 des Anti-Doping-Reglements der UCI wurde Metzke nachträglich für das Rennen von Szlakiem Grodow Piastowskich vom 5. Mai 2007 disqualifiziert. Bei Metzke war damals bei der Wettkampfkontrolle ein erhöhter Wert von Cannabinoiden. Die schmerzstillenden Cannabinoide werden zwar vom Körper selbst produziert, kommen aber auch in Cannabis vor. Der Rennstall Akud-Rose kündigte damals mit sofortiger Wirkung den Vertrag mit Metzke, der erst seit Mitte April für die Mannschaft fuhr.
Metzke hatte damals zugegeben, eine Woche vor dem Rennen mit der verbotenen Substanz in Berührung gekommen zu sein. Sein Rennstall erklärte allerdings, Metzke könne nicht die Absicht einer illegalen Leistungssteigerung unterstellt werden. In Ausdauer- und Kraftsportarten wirken Cannabinoide kontraproduktiv, was eine Erklärung für Metzkes schwankende Leistungen der vergangenen Woche sein könne. Teamchef Jochen Hahn zeigte sich dennoch enttäuscht und sprach von einem Riesenschock. Das Urteil des BDR-Sportgerichtes muss allerdings noch durch den internationalen Radsportverband UCI ratifiziert werden.