Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3327 Gäste und 10 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


09.01.2008 17:20
Öffentliche Verwarnung für Ludewig

Berlin (dpa/rad-net) - Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat gegen Jörg Ludewig (Steinhagen) wegen eines sogenannten Meldepflichtverstoßes gemäß Artikel 6 des Codes der Anti-Doping-Agentur NADA eine öffentliche Verwarnung ausgesprochen.

Laut NADA haben die Mitglieder des nationalen Testpools genaue und aktuelle Angaben zum Aufenthaltsort und zur Erreichbarkeit zu machen. Der Ostwestfale Ludewig, der am 20. November 2007 bei einer Kontrolle nicht zu Hause angetroffen wurde, hatte im September seine Profi-Karriere für beendet erklärt, sich aber noch nicht als Mitglied des nationalen Testpools abgemeldet.

Eine Verwarnung gab es durch das Bundessportgericht des BDR außerdem gegen Philipp Metzke. Gemäß Artikel 262 des Anti-Doping-Reglements der UCI wurde Metzke nachträglich für das Rennen von Szlakiem Grodow Piastowskich vom 5. Mai 2007 disqualifiziert. Bei Metzke war damals bei der Wettkampfkontrolle ein erhöhter Wert von Cannabinoiden. Die schmerzstillenden Cannabinoide werden zwar vom Körper selbst produziert, kommen aber auch in Cannabis vor. Der Rennstall Akud-Rose kündigte damals mit sofortiger Wirkung den Vertrag mit Metzke, der erst seit Mitte April für die Mannschaft fuhr.

Metzke hatte damals zugegeben, eine Woche vor dem Rennen mit der verbotenen Substanz in Berührung gekommen zu sein. Sein Rennstall erklärte allerdings, Metzke könne nicht die Absicht einer illegalen Leistungssteigerung unterstellt werden. In Ausdauer- und Kraftsportarten wirken Cannabinoide kontraproduktiv, was eine Erklärung für Metzkes schwankende Leistungen der vergangenen Woche sein könne. Teamchef Jochen Hahn zeigte sich dennoch enttäuscht und sprach von einem Riesenschock. Das Urteil des BDR-Sportgerichtes muss allerdings noch durch den internationalen Radsportverband UCI ratifiziert werden.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.020 Sekunden  (radnet)