Brüssel (rad-net) - Am 20. September 2019 hat die Team-Vereinidung Velon mit einstimmiger Unterstützung seiner Teilhaber bei der Europäischen Kommission eine Kartellbeschwerde gegen den Weltradsportverband (UCI) eingereicht.
Velon habe auf Grundlage der Artikel 101 und 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Europäische Kommission gebeten, zu untersuchen, wie die UCI bestehende Vorschriften umgesetzt hat, und versucht, neue einzuführen, die die Geschäftsinteressen der UCI zum Nachteil der Teams fördern könnten.
Im vergangenen Jahr habe die UCI versucht aufzuhalten, was Velon und die Teams in ihrem Gemeinschaftsgeschäft in Bezug auf neue Rennen, wie etwa die «Hammer Series», und Technologie vorangebracht haben. Velon und seine Anteilseigner und Partnerteams hofften und erwarteten, dass die Initiativen wie in den Vorjahren von der UCI unterstützt würden. In den letzten zwölf Monaten habe die UCI jedoch ihre Regulierungsbefugnis und ihren politischen Einfluss genutzt, um die Geschäftstätigkeit von Velon und den Teams auf unkorrekte und rechtswidrige Weise zu blockieren, begründet Velon den Schritt.
Im Februar entschied die UCI, dass die «Hammer Races» gemäß den UCI-Bestimmungen nicht als Serie bezeichnet werden dürfen. Velon und die Teams, die bei den «Hammer»-Events an den Start gingen, fuhren weiter um die Serie, trotz der Drohung der UCI, die Registrierung von «Hammer»-Rennen im Kalender 2020 zu verweigern.
Weiter kritisiert Velon, dass die UCI Anfang dieses Jahres neue technische Vorschriften verabschiedete, ohne dass ein entsprechendes Verfahren oder eine Konsultation mit einem der Akteure des Sports erforderlich war, um sich selbst und den Veranstaltern die Kontrolle über Live-Daten während der Rennen zu übertragen. Velon ist der Meinung, dass die UCI sich berechtigt fühlt, ihre Regulierungsbefugnisse zu ihrem eigenen kommerziellen Nutzen zu nutzen und die Rechte der Teams und Fahrer ohne Rücksprache oder Genehmigung zu übernehmen.
Die UCI habe über ein Jahr lang jeden konstruktiven Dialog abgelehnt. «Infolgedessen blieb Velon und seinen Teams keine andere Wahl, als die Beschwerde bei der Europäischen Kommission einzureichen, um von einer externen Behörde beurteilen zu lassen, ob das Verhalten der UCI in Bezug auf die genannten Angelegenheiten gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstoßen», heißt es seitens Velon.