Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 3955 Gäste und 14 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


Wout van Aert muss keine Vertragsstrafe zahlen. Foto: Archiv/Dirk Waem/BELGA
27.11.2019 15:14
Van Aert gewinnt den Rechtsstreit gegen Verandas Willems-Crelan

Mechelen (rad-net) - Wout van Aert muss keine Vertragsstrafe an Nick Nuyens beziehungsweise sein ehemaliges Team Verandas Willems-Crelan bezahlen. Das Gericht von Mechelen (Belgien) entschied zugunsten des dreifachen Querfeldein-Weltmeisters und stellte fest, dass Van Aert keine rechtswidrige Vertragsverletzung begangen habe.

Nuyens hatte die Klage eingereicht, nachdem er der Meinung war, dass Van Aert das Kündigungsrecht missbraucht habe und forderte eine Entschädigung von 1,1 Millionen Eurp. Das Gericht befand, dass es tatsächlich dringende Kündigungsgründe für Van Aert gab, wodurch der Belgier freigesprochen wurde.

Van Aert hatte im September 2018 bei Verandas Willems-Crelan gekündigt, nachdem Nuyens mit dem niederländischen Team Roompot-Nederlandse Loterij eine Fusion ausgehandelt hatte.

Van Aert machte geltend, er habe das Recht, den Vertrag zu kündigen, nachdem Nuyens versucht hatte, Van Aerts ehemaligen Trainer Niels Albert zur Unterzeichnung einer belastenden Erklärung zu überreden. Albert lehnte ab und wurde ein wichtiger Zeuge in dem Fall. Van Aert und sein Anwaltsteam argumentierten, dies gebe ihnen den «dringenden Grund», den Vertrag wegen mangelnden Vertrauens zu kündigen.

Nuyens kann immer noch beim Arbeitsgericht in Antwerpen Berufung einlegen.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.018 Sekunden  (radnet)