Amtliche     BDR-Einsätze     Kontakt BDR     Suchen     Mein Konto  
Hauptmenü 
Lizenzverwaltung/-anträge
BDR
Radsportjugend
Landesverbände
Disziplinen
Termine
Ergebnisse
Regularien/Formulare
Leistungsdiagnostik
Radreisen
Radsporthandel
Termine heute / Woche
Impressum
Datenschutz
RSS-Feed  
Mein Konto
Home


Hot Links 
rad-net Hallenradsportportal
Das rad-net Breitensport-Portal
Breitensport-Termine
rad-net Vereinssuche
Rennsportergebnisse
rad-net-Ranglisten
MTB-Ranglisten powered by rad-net
Wettkampfausschreibungen
rad-net Sportlerportraits
rad-net Teamportraits
MTB-Bundesliga
Straßen-Rad-Bundesliga 2013
BMX-Racing
Aktuelle Infos zu Deutschen Meisterschaften
BDR-Ausbildung

Wer ist online? 
Zur Zeit sind 0 Gäste und 4035 Mitglied(er) online.

Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden

Login 
Benutzername

Passwort

Registrieren / Info


18.11.2019 12:01
Neuer Testosteron-Grenzwert für Transgender-Athleten im Profiradsport

Lausanne (rad-net) - Der Weltradsportverband UCI hat die Empfehlung des Leichtathletikverbands IAAF, einen Testosteron-Grenzwert für Transgender beziehungsweise Cisgender-Athleten im weiblichen Profisport festzulegen, begrüßt. Dieser Vorschlag kam kürzlich bei einer internationalen Konferenz in Lausanne auf.

Die Konferenz, bestehend aus Vertretern der verschiedensten Sportverbände, hat sich vor allem auf eine Regelung konzentriert, um die Integration von Transgender-Frauen in den weiblichen Profisport zu gewährleisten. Dabei stand im Fokus der Teilnehmer, eine gerechte Lösung für beide Seiten zu finden. Da Testosteron als Hauptursache des Leistungsunterschiedes zwischen männlichen und weiblichen Sportlern bekannt ist, haben sich die Delegierten der Sportverbände auf einen Testosteron-Grenzwert für Transgender beziehungsweise Cisgender-Athleten geeinigt. Dieser Blutwert einer Athletin sollte bei maximal 5 nmol/L liegen und zukünftig gewährleisten, dass die Chancengleichheit im weiblichen Profisport gewahrt bleibt.

Außerdem beschloss die Konferenz, dass weitere Regelungen von dem jeweiligen relevanten Sportverband spezifischer Disziplinen getroffen werden müssen. Dazu wurden bei der internationalen Zusammenkunft auch zwei Arbeitsgruppen zusammengestellt, die interessierte Sportverbände zukünftig dabei unterstützen sollen, eigene gerechte Regelungen zu finden. Zusätzlich sollen die beiden neuen Institutionen ein internationales wissenschaftliches Netzwerk schaffen, das künftig weitere Nachforschungen im Gebiet der Transgender- und Cisgender-Athleten anstellt.

Das Protokoll der Konferenz wird nun dem Managementkomitee der UCI zur Überprüfung vorgelegt. Die neue Regelung zusammen mit weiteren spezifischen Richtlinien wird vermutlich zur kommenden Rennsaison 2020 ins Regelwerk aufgenommen.

Zurück




Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.020 Sekunden  (radnet)